Berlin. Der Fall Böhmermann ist nicht nur eine Staats-, sondern auch eine Rechtsaffäre. Das zentrale Gesetz in dem Fall wird bald abgeschafft.

Nach der Böhmermann-Affäre sind sich Experten einig, dass der „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ in Deutschland abgeschafft werden muss. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat nun einen Entwurf vorgelegt, in dem es heißt, ein über die normalen Beleidigungs-Tatbestände hinausgehender Ehrenschutz für Repräsentanten ausländischer Staaten erscheine „nicht mehr zeitgemäß“. Wenn ausländische Staatsoberhäupter eine Strafverfolgung wegen Beleidigung wollen, soll dafür außerdem keine gesonderte Ermächtigung der Bundesregierung mehr nötig sein.

Anlass ist die umstrittene Entscheidung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die deutsche Justiz zu Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen eines vulgären Gedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermächtigen. Die türkische Regierung hatte dies offiziell verlangt. Merkel kündigte umgehend auch die Abschaffung von Paragraf 103 des Strafgesetzbuches an, der eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter speziell bestraft.

Bei Beleidigung gibt es zwei unterschiedliche Strafmaße

Das Justizministerium argumentiert, auch das Völkerrecht verpflichte Staaten nicht dazu, „Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten“ aufzustellen. Unnötig sei insbesondere auch der bisherige „erhöhte Strafrahmen“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auf Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter stehen bis zu drei Jahre Haft, bei „normaler“ Beleidigung ist es höchstens nur ein Jahr. Zuerst berichtete der „Tagesspiegel“ (Freitag) über den Entwurf, der nun in der Regierung abgestimmt wird.

Dabei ist auch zu klären, wie schnell die Abschaffung kommen soll. In dem Entwurf ist ausdrücklich offen gelassen, wann das geplante Gesetz in Kraft treten soll. Aus der Union waren Mahnungen laut geworden, dies nicht zu überstürzen. Das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen plant dagegen eine Bundesratsinitiative zur sofortigen Abschaffung des Paragrafen. Merkel hatte angekündigt, dass eine Gesetzesänderung 2018 in Kraft treten soll.

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan mit drastischen Worten angriff. Unabhängig von Ermittlungen nach Paragraf 103 StGB bearbeitet die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung, den er als Privatmann einreichte. (dpa)