Berlin. Das Bundessozialgericht hat EU-Bürgern Sozialhilfe schon nach sechs Monaten zugesprochen. Andrea Nahles will diese Praxis nun stoppen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten massiv beschränken: EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Das ist nach Informationen unserer Redaktion Kern eines Gesetzentwurfs, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt hat und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung geht. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren verfestigt hat, sollen EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben – diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.

Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Es hatte vor wenigen Monaten in zwei Entscheidungen festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dagegen laufen die Kommunen, die für die Sozialhilfe aufkommen, jetzt Sturm. Städte und Gemeinden fürchten zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers.

Die Ministerin reagiert mit ihrem Gesetzentwurf schnell

Auch Nahles sieht die Notwendigkeit, Kommunen vor der Überforderung zu bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen. Unserer Redaktion hatte Nahles vor einigen Wochen gesagt: „Es kann nicht sein, dass jemand innerhalb der EU nur umziehen muss, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben – obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt.“

Mit dem Gesetzentwurf nur drei Monate nach dem jüngsten Gerichtsurteil reagiert die Ministerin nun schnell. Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wird mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt: Längstens für vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhalten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten. Von der Gesetzesänderung erhofft sich die Regierung eine deutliche Lenkungswirkung. Die Erwartung ist, dass die Zahl der EU-Bürger mit Sozialhilfeanspruch in Zukunft gering bleiben oder zurück gehen wird.