Berlin. Nach der Böhmermann-Affäre will die Bundesregierung den Majestäts-Paragrafen abschaffen. Bundespräsident Gauck geht das zu schnell.

Bundespräsident Joachim Gauck findet die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des Paragrafen 103 ein „bisschen kurzatmig“. Bei solchen Entscheidungen brauche man eine Phase des Nachdenkens und der Abwägung, sagte Gauck dem Deutschlandfunk. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte als Reaktion auf den Fall Böhmermann angekündigt, den Paragrafen noch in der laufenden Legislaturperiode zu streichen.

Gauck äußerte sich auch zur ebenfalls im Strafgesetzbuch verankerten Schutz des Bundespräsidenten vor Verunglimpfungen. Vielleicht vermittle die bestehende Rechtsordnung eine Ahnung von dem Respekt, den man einander in der Demokratie schuldig sei, sagte der Bundespräsident. Er persönlich brauche aber keine „Lex Gauck“. Der Präsident sei der Repräsentant aller.

Der Paragraf 103 regelt den strafrechtlichen Schutz ausländischer Staatsoberhäupter vor Beleidigungen. Es war im Fall des Schmähgedichts des Satirikers Jan Böhmermann auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Diskussion geraten. Die Bundesregierung hatte Mitte April eine Ermächtigung zur Strafverfolgung Böhmermanns erteilt, nachdem ein entsprechender Wunsch der Türkei geprüft worden war. (bnb)