Berlin. Aus der CSU kam der Vorschlag, Moscheen künftig mit einer Steuer für Muslime zu finanzieren. Die Türkische Gemeinde zeigt sich offen.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, begrüßt die Forderungen aus der CSU nach einer Art Kirchensteuer für Muslime. „Religiöse Arbeit so zu finanzieren, ist ein spannender Ansatz. Allerdings müssten dafür noch einige Voraussetzungen erfüllt werden“, sagte Sofuoglu unserer Redaktion.

Die Erhebung einer Steuer würde die islamischen Gemeinden in der Bundesrepublik vor ganz praktische Herausforderungen stellen: „Zunächst müsste geklärt werden, wer alles zahlt.“ Denn so etwas wie die Mitgliedschaft in der Kirche – von der die Steuer abhängt – gebe es im Islam nicht. Auch ein Austritt aus dem Islam sei nicht vorgesehen. „Es wäre jedoch auch eine Chance darüber zu sprechen, denn ein solches System kann nur durch Freiwilligkeit funktionieren“, so der Vorsitzende. Deshalb müsse die Frage nach der Mitgliedschaft in einer muslimischen Gemeinde künftig intensiver beraten werden. Im ersten Schritt sollten die islamischen Verbände als Religionsgemeinschaft wie die beiden christlichen Konfessionen anerkannt werden.

„Es wäre Pionierarbeit“

Damit der Staat auch von Muslimen eine Steuer einziehen und an die Glaubensgemeinschaften weiterreichen könnte, müssten die muslimischen Gemeinschaften flächendeckend als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt werden. Auch diese Forderung hält Sofuoglu für sinnvoll. Weltweit gebe es dafür kein Vorbild. „Es wäre Pionierarbeit“, sagt Sofuoglu.

Die Debatte um eine Moschee-Steuer angestoßen hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Radwan. Er will damit verhindern, dass die muslimischen Gotteshäuser in Deutschland aus dem Ausland finanziert werden. Es dürfe „nicht sein, dass aus dem Ausland finanzierte Imame in Deutschland gegen unsere Grundwerte predigen“, sagte Radwan der „Süddeutschen Zeitung“. Die Finanzierung des islamischen Lebens im Inland könne „analog zu der bereits existierenden Kirchensteuer für Katholiken und Protestanten durch die Muslime selber passieren“.

Status der Körperschaft hat viele Vorzüge

In Deutschland sind bislang nur einzelne, kleine Gemeinden als Körperschaft anerkannt. Als erste erhielt die Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) in Hessen diesen Status, ein Jahr später erhielt diese Gemeinde den Status auch in Hamburg. Doch das sind Einzelfälle. Die größten vier Islamverbände Deutschlands schlossen sich im Jahr 2006 zur Deutschen Islam Konferenz zusammen. Die Türkisch-Islamische Union (DTIB) strebt bereits seit längerem eine Körperschaft an.

Als Körperschaften öffentlichen Rechts sind in Deutschland nicht nur die beiden großen christlichen Kirchen – die katholische und die evangelische – anerkannt. Dies betrifft zum Beispiel auch die Jüdische Gemeinde, die Zeugen Jehovas oder die Griechisch- und die Russisch-Orthodoxe Kirche. Der Status ist mit einer ganzen Reihe von Vorzügen verbunden: Neben der Erhebung von Steuern haben Körperschaften auch das Recht auf eigene Beamte und darauf, sich an staatlichen Planungsverfahren zu beteiligen.

Staatsrechtler gegen Verbot von Auslands-Finanzierung

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig äußerte sich skeptisch gegenüber der Forderung, eine Finanzierung muslimischen Lebens in Deutschland aus dem Ausland komplett zu verbieten: „Wenn Hassprediger unterstützt werden, haben die Sicherheitsbehörden gegen diese Maßnahmen zu ergreifen. Ein pauschales Finanzierungsverbot aber wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte religiöser Organisationen.“ Es wäre auch ein eigenwilliges politisches Signal, fügte Heinig hinzu, „mahnen Menschenrechtler wie Kirchen doch gerade mehr Religionsfreiheit für den islamisch geprägten Raum an“.

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung nennt in ihrer Studie „Die rechtliche Anerkennung des Islams in Deutschland“ einige Empfehlungen für die Politik, die Islamverbände rechtlich gleichzustellen: Sie rät beispielsweise dazu, langfristig Gremien mit Vertretern islamischer Gemeinden einzurichten. Vor allem auf kommunaler Ebene fehle es daran noch.

Die Autoren warnen gleichwohl vor zu hohen Erwartungen: „Selbst die Zuerkennung des Körperschaftsstatus (...) wird staatliche Akteure und islamische Organisationen nicht davon befreien, Einzelfragen islamischer Religions- und Glaubenspraxis wie Bestattung oder Gefängnisseelsorge zu regeln.“ Der Status einer Körperschaft habe jedoch eine große symbolische Bedeutung: „Als Bekenntnis der hiesigen Gesellschaft zu ihrer muslimischen Bevölkerung“. (mit epd)