Bonn. Der Bundesrechnungshof legt neue Prüfergebnisse vor. Schlechte Noten attestiert er der Bundeswehr und dem Bundesverkehrsministerium.

Er will Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung aufzeigen und damit Korrekturen anregen – regelmäßig legt der Bundesrechnungshof seine Prüfergebnisse vor. Die neuesten Ergebnisse zeigen: Vor allem bei der Bundeswehr und beim Bundesverkehrsministerium gilt es, Mängel zu beseitigen. Das sind die größten Kritikpunkte in der neuen Prüfliste:

Bundeswehr

  • Der Bundesrechnungshof hat erneut Mängel bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen durch die Bundeswehr kritisiert. Im Jahr 2012 habe sie den vollen Kaufpreis von 60 Millionen Euro für 30 Lenkflugkörper bezahlt, ohne vorher die Einsatzfähigkeit des Waffensystems für die Korvetten der Marine ausreichend zu prüfen. 2013 seien zwei Flugkörper bei der Einsatzprüfung ins Meer gestürzt. Eine Wiederholung des Tests habe mehrere Millionen Euro gekostet und ergeben, dass die Lenkflugkörper nur gegen Ziele auf See, aber nicht gegen Ziele an Land eingesetzt werden könnten. Zudem hätten die Raketen mit großer Verzögerung zur Verfügung gestanden: Bereits 2009 sollten sie einsatzbereit sein, erst drei Jahre später wurden sie ausgeliefert.
  • Die Rechnungsprüfer warfen der Bundeswehr zudem vor, Einsparpotenziale beim Einkauf ungenutzt zu lassen – weil sie ihr IT-System nicht konsequent und zudem fehlerhaft einsetze. Nach eigener Schätzung könne die Bundeswehr durch Einkaufsanalysen mehr als 10 Prozent des Einkaufswertes einsparen. 2013 habe die Bundeswehr Waren und Dienstleistungen für 4,5 Milliarden Euro beschafft. Nur 16 Prozent der Waren und Dienstleistungen seien über das IT-System bestellt worden.
  • Weiterer Kritikpunkt der Rechnungsprüfer: die Bundeswehr-Studiensammlung mit mehr als 22.000 Gegenständen aus der Entwicklung der Wehrtechnik, Waffen und Ausrüstung. Obwohl die jährlichen Betriebskosten sich auf 3,7 Millionen Euro beliefen, gebe es kein tragfähiges Konzept zur Nutzung der Sammlung. Deshalb rät der Bundesrechnungshof, die Sammlung aufzugeben. Die Bundeswehr wolle sie jedoch weiterführen – und zwar mit einem Ausstellungsneubau und zusätzlichem Personal. Wie der Rechnungshof berechnete, wäre dies rund 60 Millionen Euro teurer, als die Sammlung aufzulösen.

Bundesfernstraßen

  • Seit mehr als zehn Jahren versäumt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Bundesrechnungshof zufolge, eine effektive Gewichtskontrolle bei schweren Lkw auf Bundesfernstraßen zu gewährleisten. Statt der geplanten 80 Messstellen seien bundesweit nur 41 eingerichtet, die obendrein sehr anfällig für Störungen seien. Der jährliche Schaden durch überladene Lkw liege in dreistelliger Milliardenhöhe. Zudem gefährdeten sie die Verkehrssicherheit und beeinträchtigten den Wettbewerb.
  • Das Bundesverkehrsministerium kann mindestens 4,8 Millionen Euro vom Land Brandenburg zurückfordern. Das ist dem BMVI nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshof durchaus bewusst – seit drei Jahren habe es jedoch keinerlei Schritte unternommen, um die Rückforderungen durchzusetzen und ordnungsgemäße Abrechnungen durchzuführen. Das Land Brandenburg hatte Personal- und Sachkosten zu Unrecht dem Bund angelastet, die es eigentlich selbst zu tragen hat.

Steuern

  • Der Bundesrechnungshof warnt in seinen Prüfergebnissen, dass dem Bund bis 2018 ein Zinsschaden von jährlich 120 Millionen Euro drohe. Bislang besteuere Deutschland Gewinnausschüttungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften und Investmentfonds ungleich: Während Investmentfonds mit Sitz in Deutschland von der Kapitalertragssteuer befreit sind, müssen Fonds mit Sitz im Ausland Kapitalertragssteuern zahlen. Das verstoße jedoch gegen EU-Recht. Reformen plane das Bundesfinanzministerium erst zum Jahr 2018. Zahlreiche ausländische Investmentfonds hätten seit 2006 bereits Anträge auf Erstattungen der einbehaltenen Steuern gestellt; das Volumen habe sich nach Berechnungen des Bundesfinanzministerium bereits 2012 auf zwei Milliarden Euro belaufen. Da berechtigte Ansprüche mit jährlich sechs Prozent zu verzinsen seien, belaufe sich der jährliche Zinsschaden demnach auf mindestens 120 Millionen Euro.

(mit dpa)