Berlin. Das Verfassungsgericht setzt dem BKA bei der Terrorabwehr klare Grenzen. Die Politik muss nachbessern – wieder einmal. Ein Kommentar.

Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in seiner bisherigen Form gekippt. Schwammige Formulierungen, unklare Regelungen, zu tiefe Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern – die Liste der von Karlsruhe aufgeführten Mängel ist lang. Und sie stellt eine deftige Klatsche für die Politik dar.

Wieder einmal hat eine Bundesregierung handwerklich schlecht gearbeitet – und dabei zudem die Belange des Datenschutzes beim Kampf gegen den Terrorismus nicht ausreichend gewürdigt. Das war in ähnlicher Weise schon bei den Gesetzen zum Großen Lauschangriff und zur Vorratsdatenspeicherung der Fall; und das Luftsicherheitsgesetz hatte in Karlsruhe ebenfalls keinen Bestand. Nun muss Berlin auch die Befugnisse des BKA neu justieren – die nächste Peinlichkeit.

Kernige Sprüche helfen nicht weiter

Doch es geht nicht nur um Peinlichkeiten. Die Abwägung zwischen der Gefahrenabwehr für die Bürger und der Wahrung der Grundrechte und der Privatsphäre derselben Bürger ist eine heikle Gratwanderung. Kernige Politikersprüche unter dem Eindruck blutiger Anschläge wie in Paris oder Brüssel, den Ermittlern müssten nun umgehend alle nötigen Mittel an die Hand gegeben werden, helfen da nicht weiter.

Die Verfassungsrichter haben am Mittwoch mit ihrem Urteil zwei klare Botschaften gesendet. Zum einen: Ermittlerarbeit hat da zu enden, wo die Grundrechte unbescholtener Bürger aufs Spiel gesetzt werden – Terrorabwehr rechtfertigt nicht alle Mittel. Insofern ist das Karlsruher Urteil ein Sieg für die Bürger. Und zweitens: Die Politik muss ihre Arbeit, wenn es um Datenschutz geht, sorgfältiger machen als bisher. In beiden Punkten hat Karlsruhe klug entschieden.