Berlin. Angela Merkel lässt der Justiz freie Hand für Ermittlungen gegen Jan Böhmermann. Die Bundeskanzlerin hat keine Wahl. Ein Kommentar.

Die Bundeskanzlerin hat im Fall Jan Böhmermann entschieden, wie sie entscheiden musste: Denn ob das Schmähgedicht des Satirikers auf den türkischen Präsidenten Erdogan eine Beleidigung im juristischen Sinne darstellt oder nicht, das hat letztlich nicht die Politik zu beurteilen – das ist allein Sache einer unabhängigen Justiz.

Angela Merkel Merkel hat also keinen Kotau vor einem umstrittenen Politiker gemacht. Dass Kritiker der Kanzlerin dies nun trotzdem so auslegen werden, hat sich Merkel allerdings auch selbst zuzuschreiben.

Merkels Handeln war zu unentschlossen

Denn dass die leidige Causa Böhmermann überhaupt zu einer politischen Staatsaffäre aufgepumpt wurde, lag nicht allein am unsouveränen Verhalten Erdogans, der bekanntlich mit Beleidigungsklagen nicht zimperlich ist; auch das unentschlossene Agieren Merkels, in deren Regierungsriege es unterschiedliche Meinungen über den Umgang mit dem Fall gab, trug erheblich dazu bei. Der politische Schaden für die Kanzlerin ist groß.

Dass die Regierungschefin am Freitag ankündigte, den ominösen Beleidigungs-Paragrafen 103 abschaffen zu wollen, ist ein richtiger Vorstoß. Das Gesetz ist antiquiert und verletzt die Unabhängigkeit der Justiz. Der Paragraf muss schleunigst gestrichen werden.

Nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. Sie hat nach Merkels Entscheidung freie Bahn für Ermittlungen gegen Böhmermann. Zudem gibt es da ja noch die Anzeige des Privatmanns Erdogan gegen den Satiriker. So wie es aussieht, ist die Angelegenheit noch lange nicht ausgestanden.