Berlin. Das neue Weißbuch der Bundeswehr spricht sich für einen Truppeneinsatz im Inneren aus. Dies würde eine Grundgesetzänderung erfordern.

In der Bundesregierung gibt es Erwägungen für eine Gesetzesänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstag) unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt einen Einsatz der Bundeswehr im Innern über die bisherige Amtshilfe jedoch ab. „Es gibt keine Qualifikation im Bereich der Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben. Alles andere kann über Amtshilfe erledigt werden, und das funktioniert ja auch“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow unserer Redaktion. Zu den Planspielen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte Malchow, die Debatte solle nur darüber hinwegtäuschen, dass wir bei der Polizei in den letzten Jahren so hohe Personaleinsparungen hatten. Es gebe aus guten Gründen die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, „da sind wir konservativ“.

Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine Grundgesetzänderung, die Einsätze der Bundeswehr im Inland ermöglichen. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.

Kritische Stimmen aus der SPD

Die SPD-Spitze hat einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorabwehr als „verfassungswidrig“ abgelehnt. SPD-Generalsekretärin Katarina Barley sagte: „Die Bundeswehr ist dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet.“ Wer Schutz und Sicherheit stärken wolle, der müsse die Polizei stärken. „Dass die Union schon wieder Forderungen nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren erhebt, ist ermüdend und nicht nachvollziehbar“, sagte Barley weiter. „Von der Leyen und de Maiziere wollen offenbar von ihrer Untätigkeit ablenken.“ Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) befürwortet eine Klärung der Frage, welche Einsatz-Möglichkeiten die Bundeswehr im Innern hat, etwa bei Terrorlagen. Das wäre „gewiss eine fundierte Debatte wert“, sagte Bartels.

Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, wie die „Süddeutsche“ aus dem Entwurf des Weißbuches zitiert. „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ In dem Entwurf, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.

Klare Bestimmungen im Grundgesetz

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind. (dpa)