Berlin. Der Mordparagraf soll reformiert werden. Doch manchen geht der Gesetzentwurf des Justizministers zu weit – anderen nicht weit genug.

Der Fall „Haustyrann“ erklärt vieles. Stellen wir uns vor: Eine Frau wird jahrelang von ihrem Ehemann geschlagen. Eines Nachts ringt sie sich durch, erdrosselt ihn im Schlaf – ein heimtückischer Mord. Nach geltendem Recht muss der Richter die Frau zu einer lebenslangen Haft verurteilen, Paragraf 211 sieht keine andere Strafe vor. Nicht anders, als würde sie ihren Ehemann umbringen, um Platz zu machen für ihren neuen Liebhaber. Die jahrelange Misshandlung der Frau, ihr Leid, ignoriert das Gesetzbuch. Bisher.

Nun will Justizminister Heiko Maas (SPD) den seit Jahrzehnten umstrittenen Mordparagrafen reformieren. Dabei soll das Recht auch vom Geist der Nazis befreit werden. Doch nicht alle halten den Vorstoß des Ministers für sinnvoll. Manche sehen sogar die Gefahr, dass das Leben als Rechtsgut nicht gut genug geschützt wird.

40 Seiten ist der bisher nicht öffentliche Gesetzentwurf des Justizministeriums lang, der dieser Redaktion vorliegt. Derzeit liegt das Papier in den anderen Ministerien zur Abstimmung vor. 40 Seiten, von denen manche sagen, es stelle das Strafrecht auf den Kopf. 40 Seiten, von denen manche sagen, es sei ein unsinniges Reförmchen.

Tat soll stärker in Vordergrund treten, weniger der Täter

Maas will Ausnahmen möglich machen: „Liegen besondere Umstände vor“ ist eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen – das heißt: handelt der Täter „aus Verzweiflung“, wie etwa die geschlagene Frau. Oder steckt ein Mensch in einer „ausweglos erscheinenden Konfliktlage“. Richter sollen Spielraum bekommen, weil nach Ansicht von Experten jede Tat, jedes Motiv unterschiedlich ist. Auch der Paragraf 212 zum Totschlag soll Ausnahmen erhalten. „Das Strafrecht ist bei Mord bisher nicht ausreichend flexibel“, sagt der Düsseldorfer Strafrechtsexperte Rüdiger Deckers vom Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, der die Reform unterstützt. Die Verfassung verlange, dass ein Täter gemessen an seiner Schuld verurteilt werde – und nicht zwingend „lebenslang“.

Bisher verweist der Mordparagraf 211 im Strafgesetzbuch vor allem auf den Täter – nicht aber auf die Tat. Nicht Merkmale eines Verbrechens werden beschrieben, wie sonst üblich im deutschen Recht. Sondern Merkmale eines Tätertyps: „Mörder ist, wer…“, heißt es, dann werden Motive für den Mord genannt: Heimtücke, niedrige Beweggründe, Mordlust.

Es sind Formulierungen, die teilweise vom menschenverachtenden Geist der Nationalsozialisten geprägt sind, etwa die „niedrigen Beweggründe“. Sie stammen vom Staatssekretär im NS-Reichsjustizministerium und späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler. Strafe habe auch das Ziel, „durch Ausmerzung ungeeigneter Elemente die rassemäßige Zusammensetzung des Volkes zu heben“, so hieß es in der Sprache der Nazis. „Element“ war „der Mörder“. Diese Lehre vom „Tätertyp“ gehöre reformiert, heißt es nun im Abschlussbericht der Expertenkommission, die sich im Auftrag der Regierung ein Jahr lang mit dem Gesetz auseinandergesetzt hatte.

Reformpläne waren immer wieder gescheitert

Doch die Experten heben auch hervor, dass die deutsche Rechtsprechung längst nicht mehr unkritisch der Ideologie der Nazis folge, etwa sei die Todesstrafe bei Mord abgeschafft. Andere ergänzen, dass Richter in der Praxis durchaus Ausnahmen finden konnten, wenn ein Täter zwar mordet, aber eben in einer „außergewöhnlichen Situation“ war. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sieht wenig Reformbedarf, „weil wir eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung zum Themenkomplex haben. Diese rechtspolitische Sicherheit für eine Diskussion um reine Begrifflichkeiten zu opfern, lehne ich ab.“

Und doch stehen Gerichte laut der Expertengruppe unter Druck. Seit Jahrzehnten ist der Mordparagraf umstritten, seit 1980 scheitern Reformpläne. Der Richterbund prüft derzeit den aktuellen Gesetzesvorstoß. Der Entwurf streicht Motive wie „Heimtücke“ oder „niedrige Beweggründe“. Stattdessen hebt er die „Wehrlosigkeit“ der Opfer hervor, die ein Mörder ausnutzt. Auch „Habgier“ und „Mordlust“ oder die „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nennt die geplante Reform als Mordmotive. Neu ist: Mord aus „menschenverachtenden Beweggründen“.

Das Motiv soll den Fokus auf Täter verstärken, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, des Geschlechts oder Glaubens ermorden. Maas selbst sagt zu dem bisher noch internen Gesetzesplan nichts öffentlich. Gerade im Motiv „Menschenverachtung“ zeigt sich jedoch die Handschrift des Ministers, der sich im Zuge der Gewalt gegen Geflüchtete für härtere Strafen einsetzt.

CDU sieht in Reform falsches Signal an Terroristen

Doch bisher tun sich Experten schwer, die Auswirkungen der Reform auf die Rechtspraxis zu bewerten. Die lebenslange Haftstrafe bleibt bestehen – auch wenn Grüne deren Abschaffung fordern. Sie sehen darin ein Symbol, das die Illusion von Sicherheit bei den Bürgern wecke. Totschläger bleiben derzeit im Durchschnitt sechs Jahre, Mörder 18 Jahre in Haft.

Die CDU sieht das anders. Die Reform laufe „der in unserer Verfassung niedergelegten überragenden Bedeutung des Lebens völlig zuwider“, sagt Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Zudem wirke eine Aufweichung der Haftstrafe „in Zeiten feiger, terroristischer Akte in die völlig falsche Richtung“. Das sieht Strafrechtler Deckers völlig anders: „Verbrechen mit dem Motiv Hass und Rassismus sowie Angriffe von Terroristen oder Gewalt durch Extremisten werden mit dem neuen Gesetz klarer als Mord erfasst.“