Brüssel. Die EU will die Verteilung von Migranten umkrempeln: Ein Entwurf für ein neues Asylrecht enthält zahlreiche Änderungen. Ein Überblick.

Ein Migrant kommt nach Europa – wer ist dann für ihn zuständig? Auf diese Frage gibt das europäische Recht eine ziemlich klare Antwort. Meist lautet sie: Der Staat, in dem die Person zum ersten Mal den Boden der Europäischen Union betritt. Das legen die sogenannten Dublin-Regeln fest.

Doch dieses System stößt längst an seine Grenzen. Die EU-Kommission denkt laut über eine Reform nach, erste Ideen dazu will sie an diesem Mittwoch vorlegen, der Deutschen Presse-Agentur liegt ein Entwurf des Papiers vor. Ein Überblick:

Wo liegt das Problem?

In den vergangenen Jahren haben die Dublin-Regeln zuerst zu einer besonderen Belastung Italiens, dann Griechenlands geführt. Denn in den Ländern Südeuropas kommen die meisten Bootsflüchtlinge an.

Die EU-Kommission unterstreicht im Entwurf ihres Reformpapiers zur Asylpolitik: „Das derzeitige System weist die Verantwortung (...) für die große Mehrheit der Asylbewerber einer begrenzten Zahl einzelner Mitgliedsstaaten zu.“ Dies würde jedes Land vor eine Bewährungsprobe stellen, so die Behörde.

Was schlägt die EU-Kommission vor?

Sie plädiert dafür, dass es weiterhin klare Regeln für die Zuständigkeit im Asylbereich gibt. In jedem Fall soll der erste EU-Staat, den Migranten betreten, für Identifizierung, Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken zuständig sein. Falls die Ankömmlinge nicht als schutzbedürftig eingestuft werden, würde er sich um die Abschiebung kümmern.

Darüber hinaus schlägt sie zwei Möglichkeiten vor. Option 1: Alles bleibt mehr oder weniger beim Alten. Doch wenn viele Asylbewerber in ein einzelnes Land kommen, dann soll ein zuvor festgelegter „Fairness-Mechanismus“ greifen – die anderen EU-Staaten würden dem Land Flüchtlinge abnehmen. Einen ähnlichen Vorschlag hat die EU-Kommission bereits im September gemacht.

Option 2: Asylbewerber stellen in irgendeinem EU-Staat ihren Antrag, werden dann aber nach einem Schlüssel umverteilt. Bei dem Schlüssel spielen die Größe eines Landes, sein Reichtum und seine „Aufnahmekapazitäten“ eine Rolle. Auch familiäre Bindungen der Bewerber würden berücksichtigt. Gegenüber dem Ist-Zustand wäre das eine „grundlegende Änderung“, wie die EU-Kommission schreibt.

War nicht auch die Rede von einer Verlagerung der Entscheidungen über Asylanträge auf die europäische Ebene?

Ja, diesen Teil des Papiers formuliert die EU-Kommission aber äußerst vorsichtig. Langfristig solle überlegt werden, ob die Entscheidung über Asylanträge nicht von der nationalen auf die EU-Ebene verlagert werden könnte, zum Beispiel an die EU-Asylagentur EASO. Es gäbe einen „einzigen und zentralisierten Entscheidungsprozess“, schreibt die Behörde in ihrem Entwurf. Verteilt würden die Flüchtlinge dann über einen Schlüssel. Dass so eine „weitreichende Lösung kurz- und mittelfristig schwer vorstellbar“ ist, schreibt die EU-Kommission selbst. Denn dafür müsste das europäische Asylsystem komplett umgebaut werden.

Haben diese Gedankenspiele Aussicht auf Erfolg?

Wenig. Denn beim Asyl geht es um Kernfragen der nationalen Souveränität. Insbesondere osteuropäische Länder wehren sich gegen eine solche Einmischung. Allein die zum Teil gegen große Widerstände vereinbarte Umverteilung von bis zu 160.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland in andere EU-Staaten binnen zwei Jahren kommt kaum voran. Dass die grundlegenden Reform-Überlegungen der EU-Kommission eine Mehrheit finden, wo zuvor schon deutlich weniger ehrgeizige Vorhaben ausgebremst wurden, ist unwahrscheinlich. Allerdings ist das aktuelle Papier auch nur eine Diskussionsgrundlage. Konkrete Gesetzesvorschläge sollen später folgen. (dpa)