Berlin. Frauenministerin Schwesig will die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern per Gesetz schließen. Nun bekommt sie Gegenwind – von Frauen.

Schlecht bezahlte Berufe, lange Familienpausen, hohe Teilzeitquoten, alte Rollenbilder: Dass Frauen in Deutschland im Schnitt 21 Prozent weniger verdienen als Männer, lässt sich schnell erklären. Doch was hilft dagegen? Lässt sich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern per Gesetz schließen? Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will sie zumindest verkleinern – und stößt dabei auf großen Widerstand bei den Arbeitgebern. Selbst ehemalige Verbündete, wie der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), der Schwesig bei der Einführung der Frauenquote unterstützt hatte, winken diesmal ab: Das Gesetz sei eine Scheinlösung und deswegen unnötig, hieß es am Dienstag bei Vorstellung der „Unternehmerinnenumfrage 2016“ in Berlin.

© VdU | VdU

Schwesig kann per Gesetz weder die Tarife in traditionellen Frauenbranchen erhöhen noch Mädchen andere Berufsbiografien vorschreiben – sie setzt stattdessen auf Transparenz: Arbeitnehmerinnen sollen künftig von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen können, welchen Lohn Männer in vergleichbaren Jobs bekommen. Große Unternehmen sollen zudem ihr Gehaltsgefüge offen darlegen. Die Arbeitgeberverbände lehnen das ab. „Wir brauchen keine neuen Vorschriften“, sagt auch VdU-Präsidentin Stephanie Bschorr. Die Berliner Unternehmerin vertritt bundesweit 1600 mehrheitlich mittelständische Unternehmerinnen mit insgesamt rund 500.000 Mitarbeitern. In der Umfrage unter knapp 300 Mitgliedern hatten sich 80 Prozent für Maßnahmen gegen die Lohnlücke ausgesprochen – doch weniger als 30 Prozent für Schwesigs Entgeltgleichheitsgesetz.

Maximal ein Jahr Pause nach der Geburt

Unternehmerinnen, so könnte man meinen, sind natürliche Verbündete der Frauenministerin: Chefinnen, die vormachen, wie Frauen nach oben kommen. Doch der Gegenwind für Schwesig ist in diesem Fall sehr kräftig. Durch die Offenlegung der Gehaltsstrukturen fürchten die befragten Unternehmerinnen um den Betriebsfrieden und sehen sich in ihren unternehmerischen Entscheidungen eingeschränkt. Schwesigs Gesetz gehe am Ziel vorbei: „Hier wird der Eindruck erweckt, dass die Lohnlücke geschlossen wird“, kritisiert VdU-Geschäftsführerin Claudia Große-Leege. Doch das Gesetz ändere nichts an den Hauptgründen für die Lohnlücke.

Neben Branche und Teilzeit hat der VdU vor allem die langen Jobpausen vieler berufstätiger Mütter im Blick: „Maximal ein Jahr“ sollten Frauen nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, rät der VdU. Es sei deshalb eine „gute Idee“ einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit einzuführen – wie Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant. Doch das Gesetz dürfe nur für größere Unternehmen gelten: Kleinere Betriebe könnten unmöglich über längere Zeit Vollzeitstellen frei halten.