Wien. Rolle rückwärts in Wien: Offenbar kann Österreich an der Obergrenze für Asylbewerber nicht festhalten – aus Gründen des Völkerrechts.

Österreich kann an seiner strikten Obergrenze bei Asylanträgen nicht unverändert festhalten. Das geht nach den Worten von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Regierung in Auftrag gegeben hatte.

„Das Gutachten zeigt, dass eine strikte zahlenmäßige Begrenzung völkerrechtlich möglicherweise schwierig ist“, sagte Doskozil am Mittwoch in Wien. Zugleich weise es aber auf Handlungsspielräume hin, die rechtlich korrekt zu einer Minimierung der Zahl der Asylanträge führen könnten. Entsprechende Änderungen des Verfahrens wolle die Regierung im Laufe des Mittwochs im Detail vorstellen.

Asyl-Schnellverfahren an Grenze geplant

Österreich hatte zu Jahresbeginn eine Asyl-Obergrenze von 37.500 Anträgen in diesem Jahr festgelegt. Außerdem hatte die Alpenrepublik als Konsequenz daraus ein tägliches Limit von 80 Asylanträgen an der Südgrenze beschlossen. Das politische Ziel löste einen Domino-Effekt aus, der später zur Schließung der Balkan-Route für Flüchtlinge und Migranten führte. Nach Angaben des Innenministeriums sind 2016 bisher 15.000 Asylanträge gestellt worden.

Um dem Andrang von weiteren Flüchtlingen zu begegnen, kündigte die österreichische Regierung außerdem an, in wenigen Wochen Asyl-Schnellverfahren an der Grenze einzuführen. In den Asyl-Schnellverfahren solle binnen weniger Stunden individuell festgestellt werden, ob Gründe gegen eine Zurückweisung in ein sicheres Drittland sprechen. Weitere Folge werde eine Verstärkung der Grenzsicherung sein. Das wird laut Ministern auch die österreichisch-italienische Grenze am Brenner betreffen. „Es ist kein Grund zur Entwarnung“, sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit Blick auf Hunderttausende Menschen, die nach Schließung der Balkanroute nun über Italien nach Europa kommen wollten. (dpa)