Berlin. Die Immunität von Grünen-Politiker Volker Beck wird vorerst nicht aufgehoben. Eine entsprechende Anfrage der Justiz liegt auf Eis.

In der Drogen-Affäre von Volker Beck wurde das Immunitätsverfahren gestoppt. Das entsprechende Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft, die gegen Beck ermitteln will, genüge nicht den Anforderungen, teilte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mit.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft sei am 9. März im Büro des Bundestagspräsidenten eingegangen, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. In dem Schreiben sei von dem Anlegen eines „Prüfvorganges“ wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz die Rede. Das Schreiben enthalte aber keine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines „Prüfvorganges“ reiche aber nicht aus, um ein Immunitätsverfahren einzuleiten, hieß es.

Der Grünen-Politiker war am 1. März in Berlin mit 0,6 Gramm Drogen von Fahndern aufgegriffen worden. Beck hatte alle seine Parteiämter daraufhin mit sofortiger Wirkung abgegeben. (dpa)