München. Sie habe nichts vom Kölner Bombenanschlag gewusst, hatte Beate Zschäpe ausgesagt. Neue Erkenntnisse des BKA stellen das jetzt infrage.

Ein jetzt bekannt gewordener Vermerk des Bundeskriminalamtes (BKA) könnte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, in Bedrängnis bringen. Eine BKA-Ermittlerin hatten beim erneuten Auswerten einer DVD aus der Wohnung des NSU in Zwickau Mitschnitte von Nachrichtensendungen entdeckt, deren Aufzeichnung nur zwei Stunden nach dem Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in der Kölner Keupstraße begonnen haben sollen.

Die Erkenntnisse könnten darauf hindeuten, dass Zschäpe aktiv an dem NSU-Bekennervideo mitgearbeitet hat. Damit war sie womöglich viel stärker an den Taten von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beteiligt gewesen, als ihr bisher nachgewiesen werden konnte.

Zschäpe hatte im NSU-Prozess erklärt, sie sei davon ausgegangen, dass Mundlos und Böhnhardt in Köln „einen Raubüberfall begehen würden. Ich wusste nicht, dass sie nach Köln fahren wollten. Nach ihrer Rückkehr berichteten sie mir davon, dass sie in Köln einen Bombenanschlag auf Türken verübt hatten“.

Mundlos und Böhnhardt können die Aufnahmen nicht gemacht haben

Der BKA-Vermerk kommt nun aber zu dem Schluss, dass es nicht möglich gewesen sei, innerhalb von nur zwei Stunden von Köln wieder zurück nach Zwickau zu fahren. Daher sei es unmöglich, dass die verstorbenen Mundlos und Böhnhardt damals die Aufnahmen der TV-Sendungen über den Anschlag in der gemeinsamen Wohnung in der Zwickauer Polenzstraße anfertigen konnten. Auch das Programmieren eines Videorecorders schließt der Vermerk weitgehend aus, da auch Sondersendungen wie ein „WDR extra“ unter den sichergestellten Aufnahmen zu finden sind.

Prozess dauert noch bis 2017

Die Ermittlerin kommt zum Schluss, dass „die Voraussetzungen dafür gegeben waren, dass die Aufnahmen“ in der damaligen Zwickauer Wohnung des Trios „getätigt werden konnten“. Es stelle sich die Frage, „wo und durch wen diese Aufnahmen dann getätigt wurden“, heißt es weiter. Ob die Angeklagte auf den Vermerk des BKA reagieren wird, muss sich zeigen.

Die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) wird für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle verantwortlich gemacht. Der mutmaßlichen Rechtsterroristin Zschäpe wirft die Bundesanwaltschaft unter anderem Mittäterschaft bei den NSU-Verbrechen vor. Das Oberlandesgericht in München verhandelt seit Mai 2013 gegen insgesamt fünf Angeklagte im sogenannten NSU-Prozess.

Der Prozess wird sich bis 2017 hinziehen. Das Oberlandesgericht München hatte am Mittwoch weitere Verhandlungstermine bis zum 12. Januar 2017 bekanntgegeben. Bisher hatte das Gericht Termine bis zum September 2016 festgelegt.