Warschau. Das polnische Verfassungsgericht stuft ein Gesetz über die eigene Arbeit als verfassungswidrig an. Die Regierung beeindruckt das kaum.

Nach Einschätzung des polnischen Verfassungsgerichtes ist ein neues Gesetz über die Arbeit der ober obersten juristischen Instanz des Landes gegen die Verfassung. Das Gericht erklärte am Mittwoch mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig.

Bei den Regelungen geht es unter anderem um die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein gültiges Urteil, die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss und die neue Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss. „Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts“, sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.

Regierung will Urteil der Verfassungsrichter nicht anerkennen

Mehrere Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das im vergangenen Dezember erlassene Gesetz geklagt. Regierungschefin Beata Szydlo hatte bereits am Dienstag angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße.

Das umstrittene Gesetz beschäftigt am Freitag und Samstag auch die Venedig-Kommission, ein Gremium von Rechtsexperten des Europarats. Zudem hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet. (dpa)