Berlin. Lange wurde diskutiert, jetzt hat der Bundestag das umstrittene Asylpaket II verabschiedet – mit Gegenstimmen aus der Koalition.

Der Bundestag hat das sogenannte Asylpaket II beschlossen. Vor der Abstimmung gab es am Donnerstag eine heftige Debatte über die Frage, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnehmen kann. Der von Flüchtlingshelfern scharf kritisierte Gesetzentwurf sieht Schnellverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen und eine Einschränkung des Familiennachzugs für Zuwanderer mit niedrigerem Schutzstatus für zwei Jahre vor.

Für das Gesetzespaket sprachen sich 429 Abgeordnete aus. 147 Parlamentarier stimmten dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich. Das Ergebnis zeigt, dass die Reform auch in der Koalition nicht unumstritten ist. Die Opposition im Bundestag hat insgesamt 127 Sitze.

Gesetz regelt Auszahlung von Leistungen

Damit sich Asylbewerber in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, ist künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen vorgesehen, wenn sie sich vor Ort registriert haben und einen neuen Ankunftsausweis besitzen. Auch gelten künftig strenge Vorgaben an ärztliche Atteste, die eine Abschiebung verhindern können.

Als Reaktion auf die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht verabschiedete der Bundestag zudem ein Gesetz zur schnelleren Ausweisung krimineller Ausländer, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Beide Gesetze müssen am Freitag noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer muss allerdings nicht zustimmen, könnte ihn durch Anrufung des Vermittlungsausschusses aber aufhalten. Dies zeichnet sich jedoch nicht ab.

Die Neuregelungen der Gesetze im Überblick:

Beschleunigte Asylverfahren: Schnellverfahren sollen die Fälle von Flüchtlingen mit geringer Bleibeperspektive vereinfachen. Inklusive einer möglichen Gerichtsentscheidung sollen ihre Verfahren innerhalb von drei Wochen abgeschlossen werden. Zur Durchsetzung soll für die Asylbewerber eine verschärfte Residenzpflicht gelten. Verlassen sie den Bezirk der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung, wird ihr Verfahren eingestellt und kann nur einmalig wieder aufgenommen werden.

Ausweisung straffälliger Ausländer: Straftaten sollen künftig schon bei einer niedrigeren Schwelle als momentan eine Ausweisung begründen oder die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Statt teilweise mehrjähriger Straftaten reicht dafür bei schweren Delikten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder Eigentum künftig bereits eine Bewährungsstrafe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über Asylanträge entscheidet, soll bereits bei der Einleitung eines Strafverfahrens informiert werden.

Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für zwei Jahre ausgesetzt. Die Regelung gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, bei ihnen kann es in Härtefällen aber Ausnahmen geben.

Abschiebung Kranker: Nur noch „lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würden“, werden in Zukunft von einer Abschiebung ausgenommen. Zudem müssen abgelehnte Asylbewerber, denen Abschiebung droht, „unverzüglich“ nach einer Krankschreibung das Attest vorlegen, sonst wird es nicht akzeptiert.

Integrationskurse: Flüchtlinge werden an den Kosten für Integrationskurse beteiligt. Ihre Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liegen, werden dafür um zehn Euro pro Monat gekürzt.

Führungszeugnis: Mitarbeiter, die in Flüchtlingseinrichtungen Minderjährige betreuen, beaufsichtigen oder ausbilden, müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen oder anderen Übergriffen gewährleistet werden. (rtr/dpa)