München. Die Richter lehnen einen Antrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben ab: Er bleibt weiter in Haft. Es bestehe dringender Tatverdacht.

Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagte Ralf Wohlleben bleibt weiter in Haft. Das hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München beschlossen. Damit lehnten die Richter einen Antrag der Verteidiger des früheren NPD-Funktionärs aus Jena ab, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Diese Entscheidung war am Rande des 264. Verhandlungstages bekannt geworden.

Die Verteidiger hatten in ihrem im Januar eingereichten Antrag unter anderem argumentiert, dass mit der Aussage ihres Mandanten vor Gericht sowie seinen Antworten auf die Fragen aller Prozessbeteiligter der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben sei und daher Haftgründe wie Fluchtgefahr nicht mehr vorliegen würden.

Verteidiger sehen Unverhältnismäßigkeit

Zudem sei die seit November 2011 bestehende Untersuchungshaft Wohllebens im Vergleich zum Angeklagten Carsten S., dem ebenfalls Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen werde, nicht verhältnismäßig. Die Untersuchungshaft gegen Carsten S. ist außer Vollzug gesetzt. Zudem befindet sich dieser im Zeugenschutz. Er hatte sowohl bei der Polizei wie auch im Prozess umfassend ausgesagt.

Die Richter sehen aber weiter den dringenden Tatverdacht gegen Wohlleben vorliegen. Er habe die Tötung billigend in Kaufgenommen, wird in dem Beschluss argumentiert. Die Beweisaufnahme habe zudem den Weg der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Pistole der Marke „Ceska 83“, bestätigt. Carsten S. räumte die Tat ein und belastete damit auch Wohlleben schwer. Die Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine unzutreffende Selbstbelastung von Carsten S.

Gericht lässt Zweifel jüngsten Aussagen

In der Begründung lässt das Gericht auch Zweifel an der jüngsten Aussage von Wohlleben erkennen. Seine Angaben seien nicht geeignet, die „bei einer Verurteilung prognostisch zu erwartende Strafe in dem Maß herabzusetzen“, dass eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr auszuschließen wäre.

Wohlleben soll in seiner Aussage zunächst bereits verjährte Straftaten in Verbindung mit der Flucht der mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eingeräumt haben. Zudem gehen die Richter davon aus, dass der Angeklagte seinen Tatbeitrag „unbedeutender darstellte“. Das sei bei einer vorläufigen Bewertung nicht glaubhaft, argumentieren sie.