Berlin. Trotz der besseren Haushaltslage lehnt Finanzminister Schäuble mehr Flüchtlingshilfe für die Kommunen ab. Der Konflikt schwelt weiter.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Forderungen der Länder nach zusätzlichen Mitteln zur Bewältigung der Flüchtlingskrise abgelehnt. Er verwies am Dienstag in Berlin auch auf die Milliarden-Überschüsse in den Länderhaushalten insgesamt. Bei der Endabrechnung der vereinbarten Zahlungen des Bundes könne es allerdings noch zu Anpassungen kommen.

Das Finanzministerium reagierte auf Forderungen von Nordrhein-Westfalen und Bayern, die deutlich mehr Geld für die Versorgung von Flüchtlingen verlangen. Konkret fordern NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) laut „Passauer Neue Presse“, Berlin „müsse seinen Finanzierungsanteil auf mindestens 50 Prozent der tatsächlichen Kosten aufstocken“.

Länder beklagen, auf Kosten sitzenzubleiben

Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte Walter-Borjans, schon in diesem Jahr müssten die Länder zur Integration der Flüchtlinge 20 bis 25 Milliarden Euro aufwenden. NRW und Bayern stehen mit ihrer Forderung nicht alleine da. So beklagte etwa Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) im BR: „Wir bekommen auf fünf Euro, die wir ausgeben, nur einen Euro vom Bund rückerstattet.“

„Das ist keine Aufgabe, die aus der Aufgabenstellung der Länder erwachsen ist“, sagte Walter-Borjans. „Das ist die Folge eines internationalen Konflikts.“ Die nötigen Finanzen könne kein Kämmerer in einer Kommune und kein Finanzminister auf Landesebene aus eigenen Einnahmen erwirtschaften. „Die Länder können nicht einfach der Puffer sein zwischen der „schwarzen Null" des Bundes und den hohen Kosten der Kommunen.“

Acht Milliarden Euro für 2016

Das Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass der Bund allein 2016 rund acht Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln bereitstelle. Davon bekämen Länder und Kommunen rund 3,6 Milliarden für die Kosten im laufenden Asylverfahren. Pro Kopf und Monat würden 670 Euro vom Bund erstattet. Ende dieses Jahres werde es eine Spitzabrechnung auf Basis der tatsächlichen Zahlen geben.

„Es handelt sich also um ein „atmendes" System, wodurch es noch zu Anpassungen bei den tatsächlichen Zahlungen kommen kann“, hieß es. Wenn 2016 mehr als die unterstellten 800.000 Flüchtlinge kommen, muss der Bund mehr zahlen. Ferner wende der Bund zusätzlich 4,2 Milliarden Euro auf, etwa für Hartz-IV-Leistungen, die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie Integrationsleistungen. (dpa)