Dresden. Sachsen bedankt sich bei den Flüchtlingshelfern mit einer Party. 2000 Menschen erhielten eine Einladung – auch ein „Pegida“-Vertreter.

Eigentlich eine schöne Sache: Sachsen möchte sich bei den Menschen bedanken, die sich täglich um die Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen kümmern. 2000 ehrenamtliche Helfer wurden zu der Dankesparty eingeladen, dazu auch Kommunal- und Landespolitiker .

Nun machte in den sozialen Medien eine andere Nachricht die Runde. Auch ein bekannter Vertreter der Dresdner „Pegida“-Bewegung hat eine Einladung zur Party erhalten. Der Mitorganisator der fremdenfeindlichen „Pegida“-Versammlungen, Siegfried Däbritz, veröffentlichte am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite ein Foto der an ihn adressierten Eintrittskarte der sächsischen Staatskanzlei.

Als die Staatskanzlei den Fehler bemerkte, wurde Däbritz wieder ausgeladen. Auf Twitter betonte die Regierung, dass Däbritz bei der Feier nicht willkommen sei. Auf Nachfrage stellte die Staatskanzlei klar: „Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge lässt sich mit fremden- und islamfeindlicher Haltung nicht vereinbaren.“

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Dass die Einladung nur versehentlich an Däbritz geschickt worden sein kann, zeigt auch dessen Reaktion. Begleitet von mehreren lachenden Smileys schrieb er spöttisch, er sei über die Einladungskarte überrascht.

Staatskanzlei liefert Erklärungsversuch

Die Panne erklärte sich die Staatskanzlei am Donnerstag durch die Art und Weise, wie zu der Party eingeladen wurde. Das Verfahren sei im Prinzip über die Landkreise sowie verschiedene Hilfsorganisationen gelaufen, die entweder selbst Ehrenamtliche meldeten oder nicht personalisierte Einladungen erhielten, hieß es.

Vermutlich habe eine dritte Person Däbritz für die Party angemeldet, was im Nachgang zur Zusendung einer Eintrittskarte geführt habe, erklärte die Staatskanzlei. Da sich der „Pegida“-Vertreter auch überrascht über das Schreiben gezeigt habe, werde er sich vermutlich nicht selbst angemeldet haben. In jedem Fall bedauere die Staatskanzlei, „dass es im Zuge des gewählten Einladungsverfahrens zu einem derartigen Zwischenfall kommen konnte“. (jha/epd)