München. Im NSU-Prozess hat der Anwalt von Ralf Wohlleben ein weiteres Ablehungsgesuch angekündigt. Die Verhandlung wurde deshalb unterbrochen.

Der NSU-Prozess ist am 263. Verhandlungstag kurz nach Verhandlungsbeginn für anderthalb Stunden unterbrochen worden. Die Verteidigung des früheren NPD-Funktionärs kündigte erneut ein Ablehnungsgesuchs, diesmal gegen den gesamten Senat, an.

Daraufhin unterbrach Richter Manfred Götzl die Verhandlung. Zu den Hintergründen des geplanten Ablehnungsgesuchs ist bisher nichts bekannt. Die Wohlleben-Verteidiger hatten kurz vor Verhandlungsbeginn auch mit den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe im Sitzungssaal ein Gespräch.

Eigentlich wollte das Gericht weitere Zeugen zum Sparkassenüberfall im sächsischen Zwickau vom 5. Oktober 2006 hören. Damals soll Uwe Böhnhardt allein versucht haben, eine Bank auszurauben. Der Überfall ging komplett schief, der Täter verletzte einen 20-Jährigen Auszubildenden durch einen Bauchschuss. Der Mann und eine Kollegin hatten am Mittwoch den brutalen Überfall dem Gericht geschildert, aber auch, wie sehr sie noch heute unter der Tat leiden.