Augsburg. Wegen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit hat ein Gericht das Hausverbot gegen AfD-Vorsitzende Petry fürs Augsburger Rathaus gekippt.

Das Hausverbot für AfD-Chefin Frauke Petry im Augsburger Rathaus ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Augsburg am Mittwoch und gab damit einem Eilantrag der Parteivorsitzenden statt. Petry will am Freitagabend beim Neujahrsempfang der beiden Augsburger AfD-Stadträte im historischen Rathaus sprechen.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) will seit den umstrittenen Äußerungen Petrys über den Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge die Veranstaltung verhindern. Er hat aus Protest gegen ihren Auftritt auch eine Stadtrats-Sondersitzung angesetzt, die eine Etage über dem AfD-Empfang stattfinden soll. Vor dem Rathaus soll es zudem eine Mahnwache gegen Rechtspopulismus geben.

Gericht: Auftritt Petrys keine „Störung des Dienstbetriebs“

Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, Polizisten müssten illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen notfalls auch mit der Schusswaffe verhindern. Oberbürgermeister Gribl hatte der AfD-Chefin daraufhin am Montag Hausverbot für das Rathaus erteilt. Er betonte die Bedeutung des Rathauses für die Stadt Augsburg, die sich als Friedensstadt sieht und einen Friedenspreis vergibt.

Ein Hausverbot ist nach Auffassung des Gerichts nur dann zulässig, wenn damit zukünftige, nicht hinnehmbare „Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses“ abgewehrt werden sollten. Ein Auftritt Petrys bei dem Empfang der Augsburger AfD-Stadträte könne nicht als „Störung des Dienstbetriebs“ gewertet werden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Im Hinblick auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das Verbot einer Diskriminierung politischer Anschauungen und die Parteienfreiheit“ seien Aussagen wie die Petrys, „die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllten oder zu Straftaten aufrufen“ würden, grundsätzlich zulässig. (moi/dpa)