Berlin. Das Asylpaket II der Bundesregierung schien in trockenen Tüchern – nun wird an diesem doch Montag nachverhandelt. Ausgang: ungewiss.

Im neuen Koalitionsstreit über das Asylpaket II lehnt die Union Zugeständnisse an die SPD ab. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) geht davon aus, dass der Gesetzentwurf „unverändert“ in den Bundestag eingebracht wird.

Altmaier wies in der ARD darauf hin, dass das Vorhaben im Kabinett „mit den Stimmen aller Minister der Sozialdemokraten, von CDU und CSU“ beschlossen worden sei. Daher gehe er davon aus, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Gespräch am Montag Einigung erzielten. Die Koalition sei handlungsfähig.

CDU-„General“ Scheuer: Fix ist fix

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer kritisierte solche Nachverhandlungen. „Nach der Kabinettsentscheidung ist das Asylpaket II nicht mehr die Angelegenheit von zwei Ministern, sondern Sache des Parlaments“, sagte er: „Fix ist fix. Eine solche Verfahrensänderung lassen wir gar nicht erst einreißen.“

Im Mittelpunkt des neuerlichen Streits steht die Frage, ob es bestimmten minderjährigen Flüchtlingen verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte dem ARD-Hauptstadtstudio gesagt, dies sei mit ihm nicht abgesprochen gewesen – und damit am Wochenende große Irritationen beim Koalitionspartner ausgelöst. Die Opposition reagierte mit Spott auf die neuen Querelen.

Familiennachzug ist der Streitpunkt

Die Koalitionsspitzen hatten sich Ende Januar nach langen Debatten in einem zweiten Anlauf auf das Asylpaket II verständigt. Am Mittwoch hatte das Kabinett die Pläne beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, für bestimmte Flüchtlingsgruppen den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Gelten soll dies für Menschen mit „subsidiärem Schutz“ – eine derzeit nur kleine Gruppe. Es handelt sich um jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.

Derweil wird in der CDU-Führung der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylrechts laut. CDU-Vize Thomas Strobl forderte in der „Welt“, Asylbewerbern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter Bedingungen zu ermöglichen.

Neuer Ärger um straffällige Flüchtlinge

Nach seinen Vorstellungen sollten Zuwanderer dafür „einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können“, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen und keine Straftaten begangen haben. Zudem sollten sie nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die bestehende Regelung schaffe keine Integrationsanreize: „Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist und hier drei Jahre lebt, darf unbefristet in Deutschland bleiben“, so Strobl – und das unabhängig etwa von Deutschkenntnissen oder einem Arbeitsplatz.

Nach Informationen der „Bild“-Zeitung aus Koalitionskreisen gibt es in der großen Koalition auch neuen Streit über dem Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen. Während die Union darauf dringe, dass Staatsanwaltschaften bei Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen schwerer Delikte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informieren, wolle die SPD das erst nach Anklageerhebung zulassen.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), sagte dem Blatt: „Sinnvoll ist, dass das BAMF mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert wird, damit es frühzeitig Kenntnis über den Verdacht einer Straftat erhält, die Auswirkungen auf das Asylverfahren haben kann.“ (dpa)