Kiel. Müssen Flüchtlinge ohne Papiere bei kleinen Delikten keine strafrechtliche Verfolgung fürchten? In Kiel soll das derzeit der Fall sein.

In Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel werden Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht strafrechtlich verfolgt. Wie die „Kieler Nachrichten“ am Donnerstag berichten, hätten sich die Führung der Polizeidirektion Kiel und die Staatsanwaltschaft Anfang Oktober 2015 entsprechend verständigt.

Dies geht laut Zeitungsbericht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das der Tageszeitung vorliegt. Ein Sprecher von Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) habe am Mittwochabend eine Stellungnahme abgelehnt.

Am 7. Oktober 2015 hat es dem Protokoll zufolge eine gemeinsame Erörterung von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft gegeben. Thema war der Umgang mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, „deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es sei dann festgestellt worden, dass es „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben habe, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert wurden.

Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang

An der Besprechung haben laut dem Bericht der „Kieler Nachrichten“ neben Thomas Bauchrowitz, Chef der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft, Peter Schwab, teilgenommen. Solange es keine landesweite Regelung gebe, wolle man sich vorläufig nach folgenden Leitlinien richten, heißt es. Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheide in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig aus, so der Zeitungsbericht. Laut der Regelung sollen aber „bei höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)“ die Personalien möglicher Verdächtigter oder Täter in der Regel ermittelt werden, berichtet „Bild“.

Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, berichtete die Zeitung weiter. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. „Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird.“ (epd/jei)