Hannover. Mit einem Ausschlussverfahren will die SPD den ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy loswerden. Die juristischen Hürden sind hoch.

Die SPD-Spitze will den früheren niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy nach der Kinderpornografie-Affäre aus der Partei werfen. Nun kommt es im Parteiordnungsverfahren zu einer mündlichen Verhandlung. Edathy veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite eine entsprechende Ladung der SPD-Bundesschiedskommission. Die Anhörung soll am 12. Februar in der Berliner Parteizentrale im Willy-Brandt-Haus stattfinden. Die Anhörung ist nicht öffentlich, Parteimitglieder dürfen aber teilnehmen.

Sebastian Edathy kommentierte seinen Facebook-Post mit den Worten „Nun denn“. Dazu stellte er ein Foto des Briefes des SPD-Parteivorstands.

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In den Kommentaren zu seinem Post findet sich auch ein weiterer Post von Edathy. Zu sehen ist ein Foto seines Hundes, der mit einem Fußball in einem Körbchen liegt. Darüber Edathys Kommentar: „Der Hund empfiehlt: Ball flach halten ...“

Ermittlungen wegen Kinderpornografie

Der Fall Edathy hatte über Monate für Schlagzeilen gesorgt und kurz nach dem Start der großen Koalition zum Rücktritt von Hans-Peter Friedrich (CSU) geführt. Dieser hatte als Bundesinnenminister am 16. Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel über den Verdacht gegen Edathy informiert.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages versuchte später aufzuklären, wer in der SPD Edathy vor Ermittlungen wegen Kinderpornografie gewarnt haben könnte. Viele Fragen blieben unbeantwortet. Ein Gerichtsverfahren gegen Edathy war gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt worden.

Das Parteiordnungsverfahren kann für Edathy im schlimmsten Fall mit dem Rauswurf aus der SPD enden. Die juristischen Hürden sind aber hoch. Das bekannteste Ausschlussverfahren auf Betreiben von SPD-Chef Gabriel war bisher das gegen Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin wegen seiner umstrittenen Migrantenthesen. Es wurde eingestellt. (jha/dpa)