Köln. Die Polizei Köln stuft einer internen Auswertung zufolge Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und Irak als polizeilich unauffällig ein.

Eine interne Auswertung der Kölner Polizei von Straftaten scheint zu zeigen, dass Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak und Iran nur selten straffällig werden. Zu diesem Schluss kommt ein Artikel der nur polizeiintern publizierten Zeitschrift „Forum“, der unserer Redaktion vorliegt. Demnach wird seit Oktober 2014 ermittelt, welche Menschen „innerhalb eines Jahres nach Erfassung des Tatbestands ,illegaler Aufenthalt’ erneut als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Erscheinung treten“.

Laut dem Artikel sind von 1111 Syrern, die zwischen Oktober 2014 und November 2015 von der Polizei erfasst wurden, nur fünf ein zweites Mal der Polizei aufgefallen – also knapp 0,5 Prozent. Das Verhältnis bei Zuwanderern aus anderen Kriegs-und Krisengebieten sei ähnlich: Bei 660 Zuwanderern aus Afghanistan seien vier ein zweites Mal in polizeilich Erscheinung getreten, bei 789 aus dem Irak gab es gegen 19 ein zweites Strafverfahren und bei 294 Iranern wurden neun Fälle gezählt: „Personen aus diesen Herkunftsländern stellen aus kriminalpolizeilicher Sicht bislang kein Problem dar“, fasst der Artikel die Erkenntnisse des Kriminalkommissariats 41 der Kölner Polizei zusammen.

Menschen aus Nordafrika laut Polizei häufiger straffällig

„Ganz anders sieht das bei Flüchtlingen aus Nordafrika aus“, heißt es weiter. 521 Marokkaner, 260 Algerier und 57 Tunesier waren der Polizei wegen ihres „illegalen Aufenthalts“ aufgefallen, 40 Prozent von ihnen begingen weitere Straftaten.

Laut dem Artikel handelt es sich in diesen Fällen überwiegend um allein reisende junge Männer, die besonders bei Delikten wie Raub, Ladendiebstahl, Taschendiebstahl und Diebstahl aus Autos in Erscheinung träten und somit für die steigenden Fallzahlen in diesen Bereichen mitverantwortlich seien. Außerdem verweist der Artikel auf eine „hohe Gewaltbereitschaft und Widerstandshandlungen gegen einschreitende Kolleginnen und Kollegen“.

Auswirkungen der Flüchtlingsbewegungen auf Kriminalität

Bei der Erhebung geht es darum, festzustellen, welche Auswirkung die Flüchtlingsbewegungen auf die Kriminalitätszahlen haben. Wie aussagekräftig die Zahlen sind – die in dem Text auch nur als „Tendenzen“ bezeichnet werden – ist nicht klar. Denn laut Artikel werden nur Personen erfasst, die einmal durch den Tatbestand des „illegalen Aufenthalts“ auffällig geworden sind.

Demnach dürften Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben und damit eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung haben, genauso wenig erfasst werden wie Menschen, denen Asyl gewährt wurde – was einen belastbaren Rückschluss zum Thema „Straffälligkeit von Flüchtlingen“ schwer machen dürfte.

Die Polizei Köln will sich am Donnerstag näher zu den erhobenen Zahlen äußern; weitere Erklärungen seien bis dahin nicht möglich, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.