Erfurt/Halle. Um Aussagen des Rechtspopulisten Björn Höcke gibt es nicht nur Diskussionen, sondern jetzt auch ein juristisches Verwirrspiel.

Verwirrung um staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Nach mutmaßlich volksverhetzenden Aussagen während einer Kundgebung hatte die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale zwar nach eigenen Angaben zunächst Ermittlungen gegen den Politiker aufgenommen – diese jedoch kurze Zeit später wieder eingestellt, wie der Mitteldeutsche Rundfunk am Dienstag berichtete.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe das Ende des Verfahrens verkündet, jedoch noch nichts zu dem Grund der Einstellung erklärt. Nur so viel: Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben.

Hintergrund des Justizverfahrens waren Äußerungen Höckes bei einer Demonstration im vergangenen November in Schnellroda in Sachsen-Anhalt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Er bestätigte damit einen Bericht des Senders MDR Sachsen-Anhalt.

Auch Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt

Der 43 Jahre alte Fraktions- und Landeschef der AfD war nach seinen Aussagen unter anderem über den angeblich „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ anonym angezeigt worden. Höcke war bereits im Oktober wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Damals ging es um seinen Auftritt im ARD-Talk von Günther Jauch in Berlin. Dieser Vorgang liegt bei der dortigen Staatsanwaltschaft. (dpa)