Bielefeld. Polizeibeamte können laut einem Medienbericht ab Anfang kommenden Jahres in Anzeigen vermerken, wenn Verdächtige Flüchtlinge sind.

Die Polizei bekommt ab 2016 die Möglichkeit, Straftaten von Flüchtlingen genau zu erfassen. Vom Januar an wird es dazu in Strafanzeigen das Merkmal „Flüchtling“ geben, das die Beamten ankreuzen können. Darauf haben sich die Innenminister der Länder und des Bundes verständigt, wie ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums dem „Westfalen-Blatt“ bestätigte.

„Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen dazu, welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität haben und welche Taten im Vordergrund stehen“, sagte Ministeriumssprecher Wolfgang Beus der in Bielefeld erscheinenden Zeitung. Er geht davon aus, dass nach dem ersten Halbjahr erste solide Daten vorliegen. Nach Angaben des Landeskriminalamts NRW wird den Polizeibehörden in Kürze mitgeteilt, wie der Begriff „Flüchtling“ zu definieren ist.

Bereits jetzt kann die Nationalität von Tatverdächtigen in Kriminalitätsstatistiken registriert werden. In Nordrhein-Westfalen war vor einigen Jahren auch das Merkmal „Spätaussiedler“ in die Kriminalitätserfassung aufgenommen worden, es wurde aber nach einigen Monaten zurückgenommen. Der Grund: es war damals unklar, wie viele Spätaussiedler in NRW lebten, es fehlte daher eine Bezugsgröße. (dpa)