Berlin. Das Flüchtlingsmädchen Reem, das mit seinen Tränen viele TV-Zuschauer bewegte, kann laut Medienbericht bis 2017 in Deutschland bleiben.

Beim Bürgerdialog mit Kanzlerin Angela Merkel im Juli brach das 14-jährige Flüchtlingsmädchen Reem Sahwil aus Angst vor ihrer unsicheren Zukunft in Tränen aus – jetzt darf sie in Deutschland bleiben. Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Ausländerbehörde in Rostock berichtet, liegt ein sogenannter Aufenthaltstitel vor, der bis Oktober 2017 gültig ist. Mit diesem Titel sei auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht für Reems Eltern und ihren Bruder verbunden. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.‎

Bundeskanzlerin Merkels ungelenke Reaktion auf die Tränen des Flüchtlingsmädchens Reem hatte viel Kritik ausgelöst.
Bundeskanzlerin Merkels ungelenke Reaktion auf die Tränen des Flüchtlingsmädchens Reem hatte viel Kritik ausgelöst. © dpa | Steffen Kugler/Bundesregierung

Die Tränen des Mädchens hatten Millionen Menschen gerührt - und die Kanzlerin in eine unerwartete Situation gebracht. Die Palästinenserin hatte Mitte Juli Merkel bei einer Diskussion in einer Rostocker Schule die schwierige Situation ihrer vor vier Jahren aus dem Libanon geflüchteten Familie berichtet. „Es ist wirklich sehr unangenehm, zuzusehen wie andere das Leben genießen können und man es selber halt nicht mitgenießen kann“, war einer ihrer bewegenden Sätze.

Als Merkel ihr erklärte, dass nicht alle Flüchtlinge bleiben können, weinte die teilweise gelähmte Reem. Merkel ging auf sie zu, streichelte sie und löste damit eine in dieser Heftigkeit nahezu einmalige Diskussion im Internet aus. (dpa)