Berlin/Hamburg. Versicherte haben bei Beitragssteigerung ein Sonderkündigungsrecht. Einige Hamburger Krankenkassen werden besonders teuer.

Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) hat vor einem großen Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewarnt. Die von den Versicherten alleine zu tragenden Zusatzbeiträge würden bis 2020 auf zwei Prozent zulegen, wenn der Gesetzgeber nicht reagiere, sagte die Vorstandsvorsitzende des Vdek, Ulrike Elsner, der Deutschen Presse-Agentur. Damit lägen die Gesamtbeiträge zur Krankenversicherung bei 16,6 Prozent. Von denen würden die Arbeitnehmer dann 9,3 Prozent tragen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent.

An diesem Freitag werden die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für 2016 bekannt geben. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird die drittgrößte Kasse, die DAK, ihren Zusatzbeitrag um 0,6 auf 1,5 Prozentpunkte anheben. Damit beträgt der Beitragssatz der Kasse mit mehr als sechs Millionen Versicherten ab Januar 16,1 Prozent. Für Mitglieder bedeutet das Zusatzkosten von bis zu 25 Euro im Monat.

Über dem von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) prognostizierten durchschnittlichen Satz von 15,7 Prozent liegen nach Informationen der Zeitung auch die IKK Classic, die Knappschaft, die AOK-Rheinland/Hamburg und die Ersatzkasse KKH. Die derzeit größte Kasse, die Techniker Krankenkasse, will ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Punkte anheben und läge dann bei einem Gesamtbeitrag von 15,6 Prozent.

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Elsner sagte: „Wir sprechen uns dafür aus, dass die Zusatzbeitragsätze zukünftig auch von den Arbeitgebern mitfinanziert werden, und nicht mehr nur allein von den Versicherten.“ Es sei nicht zumutbar, dass die Versicherten alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen alleine bestreiten müssten. „Wir brauchen die gemeinsame Verantwortung.“

Eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten durch Versicherte und die Arbeitgeber würde beide Seiten an den Ausgabensteigerungen beteiligen.

Zum 1. Januar 2015 war der feste Beitragssatz von 15,5 Prozent um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Jeweils die Hälfte von den 14,6 Prozent bestreiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie einen zusätzlichen Beitrag selbst bestimmen, den allein die Arbeitnehmer zahlen müssen. Im ersten Jahr lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei rund 0,9 Prozentpunkten. Für 2016 prognostizierte das Gesundheitsministerium einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte.

Wie beispielsweise das Land Hamburg seit Langem verlangen auch die Grünen ebenfalls die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der erste Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zum Jahr 2016 ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Bis 2017 werden wir mit kassenindividuellen Zusatzbeiträgen von bis zu zwei Prozent rechnen müssen.“

Sie fügte hinzu: „Die Beitragsbelastung der Versicherten ist damit so hoch wie nie zuvor in der Geschichte und es ist dabei kein Ende in Sicht. ... Alle Reformen dieses Jahres müssen allein aus den Zusatzbeiträgen der Versicherten getragen werden.“

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