Berlin. Die Lust am Rauchen soll einem vergehen – mit großen Gruselfotos auf Verpackungen. Das erhofft sich die EU von den neuen Vorgaben.

Deutschlands Raucher müssen sich auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU). „Es darf nicht sein, dass Deutschland und Bulgarien bei der Umsetzung des Tabakwerbeverbots Schlusslicht sind“, hatte Schmidt der „Passauer Neuen Presse“ gesagt.

Wenn der Bundestag im kommenden Jahr zustimmt, werden ab Mai zwei Drittel jeder Zigaretten- und Drehtabak-Verpackung für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert. Damit wird die nach langem Streit ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte in deutsches Recht umgesetzt.

Ziel der Gesetzespläne ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ verringert werden. Tabakkonsum sei Ursache für Krebserkrankungen und trage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und typischen chronischen Atemwegserkrankungen bei, heißt es in einer Kabinettsvorlage. Etwa 110.000 Todesfälle pro Jahr seien in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Die direkten und indirekten Kosten des Rauchens würden auf 79,09 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Die Zigarettenindustrie pocht auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion von Verpackungen mit kombinierten Warnhinweisen und -bildern. Sie argumentiert, dies sei bis Mai nicht mehr zu schaffen.

Die neuen Vorgaben:

  • Ob krebsbefallene Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe – Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf einem Großteil der Packungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen. Auch sollen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden. Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen werden verboten. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist bis zum Verbot.
  • Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch „irreführende Elemente auf Verpackungen“. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Neu sind auch Regelungen für sogenannte E-Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es ebenfalls entsprechende Werbeverbote geben.

(dpa)