Hannover. „Du kommst hier nicht rein“ bekommen Disko-Gäste oft gesagt – manchmal aufgrund der Hautfarbe. In Niedersachsen wird das nun teuer.

Als erstes Bundesland ahndet Niedersachsen künftig Rassismus an der Diskotür mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro. Im äußersten Fall können die Behörden sogar wegen Unzuverlässigkeit das Gewerbe untersagen. Mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit beschloss der Landtag am Montag in Hannover eine entsprechende Änderung des niedersächsischen Gaststättengesetzes. „Dies ist ein wichtiges Signal an die Diskotheken-Besitzer“, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD).

Künftig begeht ein Disko-Betreiber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bei der Einlasskontrolle eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe oder Religion benachteiligt. Er muss dann ein Bußgeld zahlen. Verbessert sich die Situation an der Eingangstür nicht, riskiert er sogar seine berufliche Existenz.

Dehoga gegen gesetzliche Regelung

Lies begrüßte ausdrücklich die jüngst unterzeichnete Selbstverpflichtung gegen Diskriminierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Doch dies allein reiche nicht aus. Nötig seien beide Maßnahmen, unterstrich der Minister. Der Verband hatte sich gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.

Es komme immer noch vor, dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe der Zutritt besonders zu Diskotheken verweigert werde, sagte Lies. Bisher könnten abgewiesene Disko-Besucher nur zivilrechtlich gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen: „Aber ehrlich: Wer geht diesen Weg?“ Um auf die Diskriminierungen reagieren zu können, bräuchten die Ordnungsbehörden eine rechtliche Handhabe. (dpa)