München. Zum nun 250. Mal wird diese Woche im NSU-Prozess in München verhandelt. Acht Zeugen sind geladen – auch ein Bekannter Beate Zschäpes.

Die letzte Verhandlungswoche dieses Jahres beginnt mit einer runden Zahl, die allerdings nur noch nebenher zur Kenntnis genommen werden dürfte. Am Dienstag werden sich zum 250. Mal die etwa 100 Beteiligten im Schwurgerichtssaal des Münchner Justizzentrums versammeln, um der Dauerveranstaltung namens NSU-Prozess beizuwohnen.

Das Oberlandesgericht versucht der Aufregung, die Beate Zschäpe in der vergangenen Woche generiert hatte, mit Routine zu begegnen. Acht Zeugen sind geladen, in der Mehrheit Beamte des Bundeskriminalamtes, die etwas zu ihren Ermittlungen und einzelnen Asservaten sagen werden.

Am Dienstag soll Volker H. aussagen. Er ist einer der wenigen früheren Bekannten, die Zschäpe am vorigen Mittwoch in ihrer Erklärung erwähnte. Bei ihm, so teilte sie mit, habe sie sich am Tag ihrer Flucht aus Jena mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos getroffen: „Dort erfuhr ich, was alles in der Garage gelagert war, nämlich Schwarzpulver, TNT, Rohrbomben und Propagandamaterial.“

Zschäpes Anwalt will Fragen beantworten

Interessant wird sein, ob der Zeuge Zschäpes Version der nichtsahnenden Mitläuferin bestätigt – oder ob er, wie so viele vor ihm, schlechte Erinnerung vorschützt. Bisher hatten die meisten Zeugen aus dem rechtsextremen Milieu kaum etwas ausgesagt oder gleich ganz geschwiegen.

Interessant wird auch, wie das Gericht in den nächsten Tagen mit der Erklärung der Hauptangeklagten umgeht. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte angekündigt, dass er Fragen habe, und dass er sie diese Woche stellen wolle. Zschäpes neuer Anwalt Mathias Grasel teilte dazu mit, dass er für seine Mandantin antworten werde, und dies am liebsten schriftlich. Ob sich allerdings das Gericht darauf einlässt, muss abgewartet werden.

In dem 53-seitigen Papier, das Grasel vorigen Mittwoch vorlas, stand zwar nicht wirklich etwas Neues oder gar etwas, das man als Aufklärung bezeichnen könnte. Aber immerhin bestätigte Zschäpe den Kern der Anklage, also die Taten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wobei sie ihre Mittäterschaft leugnete. Darüber hinaus gestand sie die Brandlegung in Zwickau, derweil sie hier wiederum den Vorwurf des versuchten Mordes dementierte.

Dritter Entpflichtungsantrag wurde gestellt

Dass die Aussage rein taktisch zu bewerten ist, darin sind sich die meisten Beobachter einig. Genauso stimmen sie darin überein, dass sich Zschäpe damit eher geschadet haben dürfte. Schweigen kann der Angeklagten bei der Urteilsfindung nicht zur Last gelegt werden – ein teilweises Verschweigen aber schon.

Ihre drei ursprünglichen Verteidiger, die für die bisherige Schweigestrategie standen, will die Angeklagte nun endgültig loswerden. Einen entsprechenden Entpflichtungsantrag – es ist inzwischen der dritte – stellte Grasel vergangene Woche für seine Mandantin. Doch er dürfte wieder abgelehnt werden. Grasel und der fünfte Anwalt Hermann Borchert waren die größte Zeit des Prozesses gar nicht anwesend. Eine ordnungsgemäße Verteidigung ist ihnen deshalb nicht möglich.

Zumindest eine theoretische Chance besteht in dieser Woche, dass Zschäpes Mitangeklagter Ralf Wohlleben seine angekündigte Erklärung abgibt. Er ist der Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, weil er die Ceska-Pistole beschafft haben soll, mit der mutmaßlich Böhnhardt und Mundlos neun türkisch- und griechisch-stämmige Menschen erschossen. Seine Verteidigerin Nicole Schneiders hatte zuletzt nur vor Gericht verkündet, dass es noch keinen Termin für die Aussage gebe. Auf Nachfrage unserer Redaktion verweigerte sie am Montag jeden Kommentar.