Berlin. Wer betrunken Auto fährt, muss schon jetzt mit Strafen rechnen. Diese werden bald jedoch noch höher ausfallen und vor allem teurer.

Betrunken ans Steuer – das kann für Alkohol-Fahrer künftig weit teurere, aufwändigere und unangenehmere Folgen haben als bisher. Sie müssen dann auf die Schulbank, zu Reaktions- und Medizinchecks.

Denn Richter zwingen die Führerscheinbehörden immer öfter, strenger vorzugehen. Nach dem jüngsten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts haben die Straßenverkehrsämter vor der Rückgabe einer durch ein Gericht zeitlich befristet entzogenen Fahrerlaubnis grundsätzlich die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Das ist bis jetzt nur möglich, wenn nach der Alkoholfahrt mindestens 1,6 Promille Blutalkohol gemessen worden sind.

Schon ab 0,3 Promille wird es teuer und problematisch

Die Entscheidung kann die Rechtslage bei Trunkenheitsfahrten bundesweit völlig auf den Kopf stellen. Die in dem bayerischen Fall mit 1,26 Promille erwischte Fahrerin kann zwar die Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Doch bestätigen Deutschlands höchste Verwaltungsrichter die Entscheidung ihrer bayerischen Kollegen und eine ähnliche des obersten Verwaltungsgerichts von Baden-Württemberg, ist im Extremfall (wenn Ausfallerscheinungen auftreten) schon bei 0,3 Promille nicht nur der Führerschein für Monate weg, sondern auch die teure und schwierige MPU fällig, bevor der Alko-Täter seinen Führerschein zurückerhält .

Jost Kärger, Clubjurist beim ADAC: „In welche Richtung die Entwicklung geht, ist jetzt abzuwarten.“ Wichtig sei der nächste Verkehrsgerichtstag im Januar in Goslar. Dort werde die MPU ein großes Thema sein. Kärger beklagt erhebliche Unterschiede der Rechtslagen in den einzelnen Bundesländern. Das bringe Rechtsunsicherheit für die Autofahrer. „Bayern, Baden-Württemberg und Berlin gehen strenger vor“, noch sei dies in NRW und Hamburg beispielsweise anders. „Wir brauchen hier einheitliche Regeln“, sagt Kärger. Denn Umzüge der Betroffenen von Bundesland zu Bundesland müssten vermieden werden.

Hälfte aller „Idiotentests“ wegen Alkoholfahrten

Schon heute müssen etwa 100.000 Autofahrer jährlich den „Idiotentest“ machen, davon in etwa 50.000 Fällen nach Alkoholfahrten. Die Durchfallquote liegt bei 40 Prozent. Bei der MPU werden in vielen Fällen nicht nur Blut, Urin und Leberwerte gecheckt. Es gibt auch ein ausführliches Vier-Augen-Gespräch mit einem Psychologen über mögliche persönliche Ursachen der Alkoholisierung und einen Test der Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr.

Unterm Strich ist dies teuer: Die Kosten für die eigentliche MPU liegen bei rund 500 Euro, die Vorbereitung darauf durch einen Coach sind nicht viel billiger.

Doch die Richter in Bayern sind standfest. Der Leitsatz der Münchner Entscheidung von Ende November (AZ 11 BV 14.2738) ist eindeutig: „Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eine medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen“.

Gerichtsurteile zu Alkoholfahrten sind eindeutig

Ihre Kollegen in Baden-Württemberg sehen das in einer Entscheidung aus dem August genau so: „Hat das Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der Betroffene die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen“ .

Die Politik richtet sich schon seit einiger Zeit auf eine solche Kursänderung der maßgeblichen Gerichte ein. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigte sich bereits im Herbst letzten Jahres mit der Frage einer breiter aufgestellten MPU, ohne jedoch gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen. Dabei diskutierten sie eine neue Untergrenze von 1,1 Promille. Dabei gehen die jüngsten Richtersprüche viel weiter.