München. Im NSU-Prozess hat der Anwalt von Beate Zschäpe eine Erklärung verlesen. Der Inhalt war erwartbar – und klang wenig glaubwürdig.

Es war das erwartete halbe Geständnis. Beate Zschäpe räumte am Mittwoch in München so ziemlich jedes Verbrechen ein, das Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen haben sollen. Morde, Bombenanschläge, Banküberfälle: Jaja, so ließ die Hauptangeklagte mitteilen – die beiden haben das alles wirklich getan.

Jedoch, es sollen eben nur Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen sein. Zschäpe gesteht nur, was nicht mehr zu leugnen ist: kleinere, längst verjährte Straftaten in Jena, die Brandstiftung in Zwickau, das Wissen um die Taten ihrer Wohngenossen. Ansonsten will sie als Opfer der Umstände betrachtet werden, das höchstens „moralisch schuldig“ wurde.

Die Erklärung, die sie mit ihren neuen Anwälten seit Monaten vorbereitete, liest sich in Teilen wie ein Groschenroman. Der Vater, den sie nie hatte, die Mutter, die sie vernachlässigte, die Freunde, die sie verführten: Es war alles Schicksal. Am Ende wurde sie zur Gefangenen der Mörder, die sie liebte.

Zschäpe ignoriert Aussagen der Mitangeklagten

Glaubwürdig ist dies alles nicht, zumal Zschäpe viele Dinge ausließ. Sie sagte nichts zu ihrer eigenen, vielfach im Prozess bezeugten rechtsextremen Einstellung und sie ignorierte die belastenden Aussagen ihrer Mitangeklagten. Dies nur unter anderem.

Sowieso kam die Erklärung erst, nachdem die meisten Vorwürfe bewiesen wirken. Und dass sie nur ihren Anwälte sprechen ließ und keine Nachfragen der Opfer und der Ankläger erlauben will, mindert den Wert ihrer angeblichen Aussage zusätzlich.

Es ist noch zu früh, den gesamten Vorgang abschließend zu bewerten. Doch zwei Dinge lassen sich jetzt schon sagen. Erstens: Beate Zschäpe hat versucht, dem NSU-Prozess am 249. Verhandlungstag eine Wendung zu geben. Und zweitens: Es ist ihr nicht gelungen.