München. Die bayerische Polizei scannt millionenfach Autokennzeichen. Das dient der Terrorfahndung. Nicht in allen Ländern ist das erlaubt.

Bayerns Polizei scannt pro Minute 185 Nummernschilder von Fahrzeugen und hofft so, Straftäter zu stellen. In Zeiten verstärkter Terror-Fahndung fällt schnell auf: Wo bayerische Ermittler auch ohne konkreten Verdacht Kraftfahrzeuge stoppen und auf Autobahnen unerkannt Pkw-Kennzeichen abgleichen dürfen, ist das ihren Kollegen in NRW, Berlin und Bremen noch lange nicht erlaubt. Deutschlands Polizeigesetze sind ein Flickenteppich. Das hat sich gerade im Herbst bei zwei spektakulären Zugriffen gezeigt.

29. September 2015. 18 Kilometer südlich von Mannheim. Auf der A 61 hält die Karlsruher Zollfahndung einen schwarzen Luxus-VW „Phaeton“ an der Raststätte Dannstadt-Ost an. Ein slowakisches Kennzeichen. Die Fahnder haben keinen konkreten Verdacht. Aber sie finden eine kleine Menge Marihuana bei dem 29-jährigen Fahrer – und in der Armlehne der Rücksitze 28.500 Euro Bargeld in einer Plastiktüte. Der Mann gibt an, den Wagen im Auftrag „nach Frankreich“ überführen zu müssen. Vom Geld will er nichts wissen.

5. November 2015. Die bayerische Polizei winkt in einer Schleierfahndung bei Bad Feilnbach auf der A 8 alle Fahrzeuge heraus. Wieder eine Kontrolle ohne Verdacht, ohne Anlass, ohne Bezug zu einem Ereignis. Wieder ein Treffer: Im Motorraum eines VW aus Montenegro, der das Fahrziel Paris hat, entdecken sie zwei Pistolen und eine Handgranate. Auf ihrer „Beuteliste“ stehen später auch noch acht versteckte Kalaschnikows und 200 Kilo Sprengstoff.

BDK-Vorsitzender beklagt Fahndungsdefizite

Klar ist inzwischen: Beide Vorgänge haben wohl nichts mit den Terroranschlägen des 13. November zu tun. Aber es wäre möglich gewesen. Doch: Einfach anhalten und durchsuchen? Zoll und Bundespolizei gehen so vor. Die Bayern dürfen es und die Hessen. Polizisten aus Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen tun es aber nicht. Ihre Landesgesetze sehen es nicht vor.

Andy Neumann, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Bundeskriminalamt, hat in diesen Tagen bei „Spiegel Online“ erhebliche Fahndungsdefizite beklagt: „Bundesweit einheitliche Datensysteme werde ich nicht mehr erleben“. Haftbefehle würden selbst unter EU-Nachbarländern nicht vollstreckt.

Dabei ist noch viel mehr uneinheitlich: Neben Schleierfahndungen und dem verdachtslosen Scannen von Kfz-Kennzeichen zum Beispiel die Nutzung von Video-Überwachungen an öffentlichen Plätzen. Der Einsatz von Körperkameras bei Polizisten. Sogar die Beimischung von Reizgas in die „Munition“ der Wasserwerfer.

Wer darf was in Deutschland, wenn es um die Ermittlungen gegen Terroristen, Mafiosi, Schleusern oder Einbrecherbanden geht?

In dreizehn Bundesländern sind verdachtslose Fahndungen erlaubt

In den drei Bundesländern Berlin, Bremen und NRW sind verdachtslose, anlass- und ereignisunabhängige Schleierfahndungen in Grenznähe oder an großen Durchfahrtsstraßen untersagt. Dreizehn andere Länder erlauben sie. Eine bundesweite Einführung ist zuletzt in der Innenministerkonferenz im Juli gescheitert.

Es ist eine umstrittene, auch aufwändige Fahndungsmethode. Massenhaft treten schwer bewaffnete Polizeieinheiten an öffentlichen Orten auf. „Verfassungsrechtlich unverhältnismäßig“ nennen das die Kritiker. Bayern, deren Aschaffenburger Polizeidirektor Dölger die Methode 1995 erdachte, führt dagegen Erfolge ins Feld. 2014 seien im Freistaat so 3400 Drogenstraftaten, 500 Eigentums- und Vermögensdelikte und 8000 ausländerrechtliche Verstöße aufgedeckt worden.

Berlin plant fotografieren der Kennzeichen

Bayern, Hessen, Brandenburg und Niedersachsen fotografieren heimlich Kfz-Kennzeichen an verschiedenen Stellen, Berlin plant es. Der Computer vergleicht die Kennzeichen mit den Eintragungen in den Fahndungsdateien. Meldet er keinen Treffer, wird das Kennzeichen sofort gelöscht. In den vier Ländern wird das Scannen in erheblichem Umfang genutzt. Alleine Bayern überwacht an elf Autobahnstandorten ständig 30 Fahrspuren. Monatlich scannen die Geräte dort acht Millionen Autos. Zwar werden dabei nur 500 bis 600 Übereinstimmungen erzielt – und viele Fehlmeldungen, wenn der Scanner zum Beispiel ein „O“ nicht von einer Null unterscheidet. Für Bayerns Innenminister Joachim Hermann ist das genug: „Ein einziger Treffer kann schon lohnen“.

Auch Hessen hat in zweieinhalb Jahren 4,3 Millionen Autos erfasst, Brandenburg tut das an fünf Standorten der A 11, A 12 und A 15. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat auf diese Weise eine bundesweite Jagd auf den „Autobahn-Schützen“ gemacht, der Jahre lang unerkannt auf Neuwagen-Transporter schoss und dabei auch eine Fahrerin schwer verletzte. Er wurde gefasst. Gegner des verdachtslosen Kennzeichen-Scannens halten die Methode für rechtswidrig. Sie klagen derzeit beim Bundesverfassungsgericht, nachdem Bayerns Praxis durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Die Video-Überwachungen

Ganz unterschiedlich gehen die Länder bei den Video-Überwachungen vor. 400.000 Anlagen für eine Kameraüberwachung gibt es in Deutschland. Die meisten stehen auf privatem Grund und Boden oder sind in öffentlichen Verkehrsmitteln installiert. Neun Kameras pro Straßen- oder S-Bahn sind keine Seltenheit. 5000 Aufnahmegeräte hat zum Beispiel Hamburg außerhalb seiner Verkehrsmittel im öffentlichen oder halböffentlichen Raum aufgebaut – vor Schulen, Parkplätzen, am Flughafen. Nordrhein-Westfalen lässt offiziell nur zwei „Kriminalitätsschwerpunkte“ überwachen: die Altstadtbereiche von Mönchengladbach und Düsseldorf. Allerdings kommen Installationen vor Gerichts- und Polizeigebäuden dazu. In Bayern werden öffentliche Plätze in München, Nürnberg, Regensburg und Schweinfurth gecheckt. „Mit großem Erfolg“, wie der Freistaat meint.

Zu wenig Personal bei der Gewerkschaft der Polizei

Jörg Radek ist Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er selbst ist Bundespolizist. Was soll der Flickenteppich? Müssen die Gesetze der Länder einheitlicher werden? „Die Schleierfahndung ist ein probates, gutes Mittel“, sagt er. Aber: „Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz, seine eigenen Traditionen“. Dass Polizei Ländersache sei, habe sich bewährt. „Daran dürfen wir nicht rütteln“, ist er überzeugt, „man sollte unseren Staatsaufbau nicht in Frage stellen“.

Tatsächlich ist für den GdP-Vize aber anderes wichtig: „Dass die Informationen, die bei den Polizeien der Länder gewonnen werden, mit den anderen ausgetauscht werden“. Dass dies jetzt weitgehend passiere, das sei auch eine Lehre aus dem Geiseldrama von Gladbeck gewesen, als die Fahndung über viele Ländergrenzen laufen musste. Mehr noch: „Wir haben kein Gesetzesdefizit, wir haben ein Vollzugsdefizit“. Zu viel Polizei sei in den letzten Jahren abgebaut worden. Seine Bilanz: „Wir haben zu wenig Personal“.