Berlin. Der Zustrom an Flüchtlingen wird sich ab 2016 in der Arbeitslosenquote bemerkbar machen. Die Bundesagentur will die Erfassung ändern.

Die Bundesregierung will zum Jahreswechsel die technischen Voraussetzungen schaffen, um Flüchtlinge getrennt in der Arbeitslosenstatistik auszuweisen. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg liefen bereits die Vorbereitungen dafür, bestätigte das Arbeitsministerium einen entsprechenden Bericht der „Bild“: „Die BA passt derzeit ihre EDV-Systeme dahingehend an, dass ab Anfang 2016 Informationen zum Aufenthaltsstatus von Kunden eingepflegt werden können.“ Dem Bericht zufolge zielen die Anpassungen darauf ab, ab spätestens Mitte des Jahres die Zahl der Arbeitslosen doppelt ausweisen zu können. Einmal sollen Flüchtlinge enthalten sein, einmal sollen sie nicht einbezogen sein.

Nach Angaben aus dem Oktober geht die BA davon aus, dass rund 90 Prozent der anerkannten Flüchtlinge zunächst auf Hartz IV angewiesen sein werden. Für 2016 erwartete die Agentur damals im Jahresschnitt rund 130.000 arbeitslose Flüchtlinge zusätzlich.

Arbeitslosenzahl auf dem Stand von 1991

Gerade erst wurden die Arbeitslosenzahlen für den November veröffentlicht. Bei der BA waren im November 16.000 Arbeitslose weniger registriert als im Oktober und 84.000 weniger als vor einem Jahr. Noch niedriger war die Arbeitslosenzahl zuletzt im Juni 1991. Die wachsende Zahl der Flüchtlinge wird erst mit Verzögerung in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.

BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker verwies kürzlich darauf, dass rund 417.000 erwerbsfähige Personen aus den Asylherkunftsländern Hartz-IV-Leistungen bezögen. Davon waren rund 161.400 arbeitslos gemeldet, knapp 29.500 mehr als vor einem Jahr. „Diese 417.000 sind die Menschen, mit denen wir aktuell arbeiten. Und die werden irgendwann arbeitslos“, sagte Becker unter Verweis darauf, dass arbeitslos nur sein könne, wer arbeiten dürfe. Für Asylbewerber gilt eine Wartefrist von mindestens drei Monaten, zum Teil auch länger.