Karlsruhe. Sie wollten die Besteuerung von Renten kippen: Einige Rentner sind nun mit ihren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gescheitert.

Die 2004 eingeführte Besteuerung von Renten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss verstoßen die Regelungen, die bis 2040 eine schrittweise ansteigende Besteuerung der Renten vorsehen, insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Az.: 2 BvR 1066/10). Damit scheiterten mehrere Rentner mit ihren Klagen beim obersten deutschen Gericht.

Derzeit leben in Deutschland mehr als 20 Millionen Rentner. Für jeden neuen Jahrgang erhöht sich die Steuerpflicht ab einem bestimmten Rentenniveau. Im Gegenzug kann dafür im Erwerbsalter jährlich mehr steuerlich abgesetzt werden. Die Neuregelungen waren eingeführt worden, nachdem das Verfassungsgericht 2002 die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte. (dpa)