Berlin. Alle Daten von Flüchtlingen, die nach Deutschland einreisen, sollen künftig zentral gespeichert werden – schon beim ersten Kontakt.

In Deutschland ankommende Flüchtlinge sollen künftig schneller registriert werden. Außerdem soll ein umfassender Datenaustausch zwischen den Behörden Pflicht werden. Bereits jetzt speichern Behörden im Ausländerzentralregister Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Ein Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière sieht vor, künftig auch die Fingerabdrücke, das Herkunftsland, Größe und Augenfarbe wie auch Anschrift in Deutschland zentral zu speichern.

Für Asylbewerber und Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive sollen zudem Informationen eingetragen werden, die für eine schnelle Integration oder eine Vermittlung in Arbeit erforderlich sind – etwa Angaben zur Schulbildung und zur Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen.

Flüchtlingsdaten sollen beim ersten Kontakt gespeichert werden

Die Daten sollen künftig nicht erst bei der Einreichung des Asylantrags, sondern möglichst schon beim ersten Kontakt der Behörden mit der eingereisten Person gespeichert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Polizei, Grenzkontrollbehörden, die Aufnahmezentren und Ausländerbehörden werden verpflichtet, die Daten zu registrierender Personen an das Ausländerzentralregister zu übermitteln.

Die Flüchtlinge, die sich als Asylsuchende gemeldet haben, erhalten einen fälschungssicheren Ankunftsnachweis, mit dem sie ihre Registrierung überall nachweisen können. Auf die Daten sollen alle Behörden zugreifen dürfen, die die Informationen im Rahmen ihrer Arbeit benötigen. Mit dem Gesetz sollen die hohe Anzahl der nicht registrierten Einwanderer reduziert, der Identitätsmissbrauch eingeschränkt und Mehrfachregistrierungen vermieden werden. (rtr)