Berlin. Die Hauptstadt und die Flagge haben schon ihren Platz im Grundgesetz. Die CDU will auch die Nationalhymne in die Verfassung bringen.

Die Nationalhymne soll ins Grundgesetz. Das sieht ein Antrag des CDU-Vorstands für den kommenden CDU-Bundesparteitag Mitte Dezember in Karlsruhe vor.

So verlangt die Partei, Artikel 22 um einen dritten Absatz zu erweitern. Die Bundesregierung solle dazu eine Initiative ergreifen. Bisher sind im Artikel 22 die Hauptstadt Berlin und die Bundesflagge festgelegt. Als Text schlägt die CDU vor: „Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und der Melodie von Joseph Haydn.“

Der Antrag geht auf eine Initiative der Jungen Union (JU) zurück. Die Nationalhymne spiegele wider, „was unser Land ausmacht, den Dreiklang aus Recht, Einigkeit und Freiheit“, sagte JU-Vorsitzender Paul Ziemiak der Zeitungsgruppe. Das Bekenntnis zur Nationalhymne sei „das richtige Zeichen“, erklärte Ziemiak und fügte hinzu, „gerade jetzt, wo so viele Menschen in unser Land kommen“. Bisher legt Artikel 22 fest, dass Berlin die Hauptstadt und die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist.