Köln. Wer sich für Flüchtlinge engagieren will, kann das nun über den Bundesfreiwilligendienst tun. Auch Flüchtlinge können sich bewerben.

Für die Flüchtlingshilfe finanziert der Bund bis 2018 pro Jahr bis zu 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi). Zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza). Doch was ist bei der Bewerbung auf das Sonderprogramm zu achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer kann sich auf die zusätzlichen Bufdi-Stellen bewerben?

Zunächst einmal jene, die sich bisher auch bewerben durften. Also alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, Schulabsolventen ebenso wie Erwachsene im Berufsleben. Geschlecht und Nationalität spielen keine Rolle. Besonderheit: Anders als im normalen Bufdi-Programm müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Neben diesen üblichen Bewerbern können sich jetzt erstmals auch anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende, die gute Chancen auf Anerkennung ihres Asylantrags haben, auf die zusätzlichen Stellen bewerben. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wie etwa Ghana, Senegal oder Montenegro sind allerdings nicht zugelassen.

Was sind die Unterschiede vom Sonderprogramm zum normalen Bufdi?

Wenn jetzt anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber mit guten Erfolgschancen den Bundesfreiwilligendienst ableisten, können sie bei Bedarf einen bis zu vierwöchigen Sprachkurs besuchen. Die Freiwilligen werden in der Flüchtlingsbetreuung eingesetzt. Möglich sind etwa Einsätze bei Sportangeboten in Flüchtlingsunterkünften, Hilfe bei Behördengängen, Dolmetscherdienste oder die Hilfe bei der Verteilung von Sachspenden an Geflüchtete.

Die zusätzlich eingestellten Bufdis können den Dienst auch in Teilzeit leisten. Das ist sonst erst ab einem Alter von 27 Jahren möglich. Auch die Höchstdauer ist im Sonderprogramm mit zwölf statt 24 Monaten kürzer.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Bufdi-Anwärter bewerben sich direkt auf eine konkrete Einsatzstelle vor Ort. Eine Bewerbung ist ab sofort möglich. Ausschreiben können die Stellen aber nur Einrichtungen, die vom Bafza anerkannt sind. Organisationen, die neue Bufdis einstellen wollen, können sich beim Bafza melden und die Anerkennung beantragen. (dpa)