Berlin. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat am Freitag die Länderkammer passiert. Gegner haben bereits Klagen angekündigt.

Der Bundesrat hat die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Telekommunikationsanbieter werden demnach verpflichtet, Telefonnummern und IP-Adressen zehn Wochen lang zu sichern. Standortdaten von Mobiltelefonen sollen für vier Wochen gespeichert werden.

Ermittlern dürfen bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen auf die Daten zugreifen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde Mitte Oktober vom Bundestag verabschiedet. Mehrere Politiker und Initiativen haben bereits Klagen angekündigt.

Mehrere Themen standen auf der Agenda

Vor Beginn der Beratungen der Länderkammer hatte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) als neuer Bundesratspräsident angesichts der Flüchtlingskrise für Zusammenhalt in Deutschland und Europa geworben. „Wir müssen Sorge tragen für starke Brücken in der Politik zwischen Bund und Ländern, Ländern und Kommunen und innerhalb Europas.“ Nötig seien neue Verbindungen in der Gesellschaft „zwischen Ängstlichen und Mutigen, Landsleuten und noch Fremden, Gläubigen und Nichtgläubigen, zwischen Tradition und Innovation sowie Heimat und der Welt“. Europa mache gerade keine gute Figur. In der Länderkammer stand dies auf der Agenda:

Vorratsdaten: Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt.

Lebenspartnerschaften: Gebilligt wurde ein Gesetz, das die Lebenspartnerschaft in mehreren Gesetzestexten an die Ehe angleicht. Die Änderungen sind oft redaktionell: So wird der Begriff „Ehegatte“ durch „Lebenspartner“ ergänzt.

Nachtragsaushalt: Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt des Bundes für 2015 passieren lassen. Damit setzt der Bund die Zusage weiterer Milliardenhilfen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden um. Zugleich forderten die Länder weitere Hilfe vom Bund.

Atom-Rückstellung: Die Länder halten das Gesetz der Bundesregierung zur Haftung der Stromkonzerne für die Kosten des Atomausstiegs für unzureichend. Aus ihrer Sicht sollten die Konzerne auch verpflichtet werden, die entsprechenden Kosten darzulegen. Auch sollte eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz verankert werden. Gefordert wird zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Das Gesetz soll im Kern verhindern, dass die Stromkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch Abspaltung ihrer Atomtöchter vor der Haftung für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten drücken.

Wlan-Hotspots: Der Bundesrat hat sich für Nachbesserungen des geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Der Regierungsentwurf werde seinen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu fördern. Die Länder sprachen sich vor allem für eine Streichung der sogenannten Störerhaftung aus, die Anbieter freier Hotspots einer Rechtsunsicherheit aussetze. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem Nutzer eine Erklärung eingeholt wird, dass dieser sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert er von Anbietern „angemessene Sicherungsmaßnahmen“.

Korruption: Die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor wird erweitert. Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft stehen umfassender als bisher unter Strafe. Das gebilligte Gesetz erweitert laut Bundesrat auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer und internationaler Amtsträger.

Auto-Zulassung: Die Länder setzen sich dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, Autos auf Transporter zu verladen. (dpa)