Berlin. Der Bundestag hat über eine Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Demnach soll geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig strafbar sein.

Eine historische Entscheidung: In Deutschland ist geschäftsmäßige Sterbehilfe in Zukunft verboten. Der Bundestag stimmte am Freitag mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die umstrittenen Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbinden soll. In dritter Instanz stimmten 360 Abgeordnete mit Ja ab, 233 votierten mit Nein, neun Abgeordnete enthielten sich. Insgesamt gaben 602 Abgeordnete ihre Stimme ab.

Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung strafbar

Der Gesetzentwurf stammt von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne). Er sieht vor, die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe zu stellen – Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone.

Ausgenommen von einer möglichen Strafe sind „Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich lediglich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen“, heißt es in dem Entwurf. Kritiker hatten bemängelt, dass die Neuregelung rechtliche Unklarheiten für alle Beteiligten schaffe. Es wurde auch vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.

Alternative Entwürfe in Vorabstimmung gescheitert

Drei alternative Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

Die Zustimmung zum Gesetzentwurf markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit. Zuletzt hatte die Diskussion an Schärfe gwonnen. Das zeigte sich auch am Freitag im Bundestag, die Abgeordneten lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch. (jha/dpa)