Berlin. Union und SPD haben sich im Streit um Transitzonen auf Registrierzentren für Flüchtlinge verständigt. Das Asyl-Paket im Überblick.

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf Grundzüge für eine Beschleunigung von Asylverfahren geeinigt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer verkündeten am Donnerstagabend Eckpunkte der Regelung.

Demnach werden besondere Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, in denen es beschleunigte Asylverfahren geben soll. Zudem soll für die Flüchtlinge dort eine „verschärfte Residenzpflicht“ gelten. Sie sollen künftig den betreffenden Landkreis nicht verlassen dürfen. Andernfalls droht die Streichung von Leistungen. Vorgesehen sind drei bis fünf Standorte in ganz Deutschland, davon die ersten beiden in den bayerischen Städten Bamberg und Manching.

Zuzügler werden in Datenbank erfasst

Die Koalition hat sich zudem auf die Einführung eines einheitlichen Ausweises für Flüchtlinge und Asylbewerber geeinigt. Nur wer künftig ein solches Papier vorlegen kann, soll auch Leistungen erhalten. Damit soll die bisherige Vielzahl von Registrierungen und Erfassungen der hilfesuchenden Menschen gebündelt werden. Zudem wird eine Datenbank eingerichtet, damit die unterschiedlichen staatlichen Stellen einen besseren Überblick über die Ankommenden erhalten.

Details, auf die sich CDU, CSU und SPD geeinigt haben:

Aufnahmeeinrichtungen: Asylbewerber mit geringen Bleibechancen sollen den Landkreis nicht verlassen dürfen, in dem diese besonderen Zentren liegen. SPD-Kreise werteten dies als Abkehr von den von der Union verlangten Transitzonen. Es werde keine Haft und keine haftähnlichen Bedingungen geben, die von den Sozialdemokraten strikt abgelehnt worden waren. Auch die Union hatte betont, es gehe nicht um Haft, sondern eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

• Betroffene Flüchtlinge: In den drei bis fünf Zentren sollen beschleunigte Verfahren für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern wie den Balkanstaaten abgewickelt werden. Bestimmt sind die Einrichtungen auch für Flüchtlinge mit einer Wiedereinreisesperre, wenn sie Folgeanträge stellen oder keine gültigen Ausweispapiere haben. Das Verfahren werde nach dem Vorbild des bereits in Deutschland geltenden Flughafenverfahrens für Asylbewerber aufgebaut, hieß es. Die Koalition peilt demnach an, dass solche Schnellverfahren innerhalb von drei Wochen abgeschlossen werden.

Innerhalb von einer Woche soll nach den Worten von Merkel bei Bewerbern mit wenig Aussicht auf ein Bleiberecht in Deutschland das Verwaltungsverfahren abgeschlossen werden. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein.

• Familiennachzug: Wie von der Union verlangt, soll für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe für zwei Jahre der Nachzug von Angehörigen ausgesetzt werden. Dies gilt demnach für Menschen, die nicht nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Asyl-Grundrecht anerkannt werden, aber in der Bundesrepublik bleiben dürfen. Sie erhalten nur einen so genannten „subsidiären Schutz“ in Deutschland.

• EU-Außengrenzen/Afghanistan: Union und SPD betonen die Notwendigkeit eines strikten Schutzes der EU-Außengrenzen. Die Koalitionspartner unterstreichen den Willen Deutschlands, sich gemeinsam mit den USA weiter an der Stabilisierung Afghanistans zu beteiligen. Die von der Union angepeilte Einrichtung spezieller Schutzzonen in dem Land, in die abgelehnte Asylbewerber zurückgeschickt werden könnten, kommt demnach in einem gemeinsamen Papier beider Seiten nicht vor.

Man sei einen „guten, wichtigen Schritt vorangekommen“, sagte Merkel. Gabriel betonte, es gehe vor allem darum, zu helfen, zu ordnen und zu steuern. CSU-Chef Horst Seehofer erwartet mehr Abschiebungen durch die in der Koalition vereinbarten beschleunigten Asylverfahren. (dpa/epd)