Düsseldorf. Müssen Polizisten bei einem Einsatz in einer Moschee auf Socken gehen? Der NRW-Innenminister stellt klar: Die Schuhe bleiben an.

In Nordrhein-Westfalen bleiben die Schuhe der SEK-Polizisten auch bei einer Razzia in der Moschee an. Innenminister Ralf Jäger (SPD) hält Polizei-Einsätze auf Socken in Gebetshäusern für „nicht angemessen“. Schließlich habe die Eigensicherung der Polizei „grundsätzlich Vorrang vor der Religionsfreiheit“, erklärte Jäger in einer Antwort auf eine CDU-Anfrage.

Hintergrund: Im September hatte eine Berliner Polizei-Einheit eine Razzia in der Ibrahim-Al-Khalil-Moschee im Stadtteil Tempelhof durchgeführt. Der Verdacht: Ein Vorbeter soll Kämpfer für die Terror-Milizen des Islamischen Staats (IS) rekrutiert und nach Syrien geschickt haben. Das Gebetshaus gilt als eine Hochburg der Salafisten-Szene.

Mit Schutzwesten, ohne Schuhe

Als die Polizisten, vermummt und mit Schutzwesten, nach dem Morgengebet der Muslime das Gebetshaus betraten, zogen sie vorher höflich die Schuhe aus. Auf einem Eingangsschild waren Gäste schließlich ausdrücklich gebeten worden, die Räumlichkeiten nur mit Socken zu betreten. Die ehemalige grüne Bundesministerin Renate Künast hatte den Socken-Einsatz später noch begrüßt. Wenn man Zeit habe, „die Schuhe auszuziehen, würde ich immer erwarten, dass man wegen Religionsfreiheit diesen Schritt macht“, sagte Künast.

NRW-Innenminister Jäger sieht das nun ganz anders. Die Religionsfreiheit habe keine Auswirkungen auf die Ausrüstung der Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW bei polizeilichen Einsätzen. Den Einsatz der Kollegen in Berlin wollte Jäger nicht bewerten. In NRW gäbe es solche Einsätze nicht.