Berlin. Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossene Sache. Was bringt sie für Bürger, was für Ermittler? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Neuer Name – alte Probleme. Die Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“; und in der Sache hat die schwarz-rote Koalition das entsprechende Gesetz abgespeckt. Trotzdem laufen Bürgerrechtler und Datenschützer aufs Neue Sturm gegen die gerade beschlossene anlasslose Speicherung von Internet- und Telefondaten durch Telekommunikations-Unternehmen. Ob das Regelwerk Bestand hat oder aber, wie sein Vorgänger 2010, von den Verfassungsrichtern gekippt wird, lässt sich zurzeit nicht absehen.

• Wie sieht die nun vom Bundestag abgesegnete Regelung aus?

Zehn Wochen lang darf künftig gespeichert werden, wer mit wem wann und wie lange telefoniert, SMS-Botschaften austauscht und wie sich jemand im Internet bewegt – und zwar von jedem, ohne konkreten Anlass oder Verdacht. Vier Wochen lang sollen zudem die Standortdaten von Mobil-Telefonaten aufbewahrt werden. Danach müssen die Daten gelöscht werden, sonst droht ein Bußgeld. Bei dem vor fünf Jahren gekippten Gesetz lagen die Speicherfristen noch bei sechs bis sieben Monaten. Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst.

• Welcher ist der Zweck der Speicherung?

Die Bundesregierung erhofft sich davon eine wirkungsvollere Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen. Die Sicherheitsbehörden sollen aber nur „bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach Genehmigung durch einen Richter“ Zugriff auf die Daten erhalten. Fahndern und Ermittlern geht das nicht weit genug. Sie fordern längere Speicherzeiten und schnelleren Zugriff auf die Daten. Der Knackpunkt: Die Erfassung der Daten insgesamt trifft nicht nur verdächtige Schwerverbrecher, sondern sämtliche, also auch unbescholtene Bürger. Vor allem an dieser Stelle setzen die Kritiker an.

• Gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen?

Während die Anrufe bei Seelsorge-Hotlines grundsätzlich nicht erfasst werden, dürfen die Daten so genannter Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte, Abgeordnete oder Journalisten laut Gesetz zwar nicht verwendet werden – gleichwohl werden sie zunächst einmal mitgespeichert. Lässt sich doch vorab nicht herausfiltern, wer etwa Anwalt oder Mediziner ist. Das zeigt sich erst beim Zugriff auf die Daten.

• Was sagen die Kritiker?

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki hat bereits eine Klage gegen das neue Gesetz angekündigt. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem vorigen Jahr; darin hatten die Luxemburger Richter eine EU-weite Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen, weil sie „einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“ darstelle. „Dass die Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus“, so Kubicki.

Auch Journalisten-Organisationen kritisieren das Gesetz. „Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind“, heißt es in einer Stellungnahme. Auch der EU-Gerichtshof habe schließlich 2014 den Schutz von Berufsgeheimnisträgern angemahnt, heißt es da.

• Werden auch Inhalte der Kommunikation erfasst?

Das Bundesjustizministerium betont, in seiner Pressemeldung zu dem neuen Regelwerk: „Inhalte werden nicht gespeichert.“ Dies gilt so uneingeschränkt jedoch offenbar nicht. Eine Ausnahme stellen offenbar per SMS verschickte Nachrichten dar. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, aus technischen Gründen sei es großen Telekommunikations-Unternehmen zumindest bis zum vergangenen Jahr nicht möglich gewesen, bei den SMS die Inhalte von den Verbindungsdaten zu trennen. Der Grund: Anders als etwa beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werde beim Simsen der Text „sozusagen in den selben Container gepackt“ wie die Signaldaten zum Verschicken der SMS. Das Unternehmen Telefónica bestätigte dem Blatt, die Trennung von Inhalten und Signaldaten sei auch heute noch unmöglich – „und zwar branchenweit“.

• Kann man die Datenerfassung ausbremsen?

Während sich Polizei und Staatsanwälte vom Zugriff auf die gespeicherten Kommunikationsdaten eine deutlich effizientere Aufdeckung schwerer Strafdaten versprechen, sehen Kritiker für Kriminelle einige Schlupflöcher, um der Speicherung zu entgehen. Mit freigeschalteten Prepaid-Handys, die keinem bestimmten Nutzer zuzuordnen sind, oder mit so genannten Krypto-Telefonen, die Kommunikation sicher verschlüsseln und auch die Verbindungsdaten verschleiern, könne man sich den Ermittlern entziehen. Im Internet könnten Verbindungsdaten zudem durch Software wie das Anonymisierungsnetzwerk „Tor“ verborgen werden.