Der US-Bundestaat Kalifornien legalisiert den „Tod mit Würde“. Doch wie ist die ärztliche Sterbehilfe in anderen Ländern geregelt?

Brittany Maynard setzte ihrem Leben ein selbstbestimmtes Ende: Die 29-Jährige litt an einem schweren Gehirntumor und hatte nur noch wenige Monate zu leben. Damit Ärzte ihr beim Suizid helfen konnten, zog die Amerikanerin von Kalifornien nach Oregon. Ihr öffentliches Sterben bewegte die amerikanische Bevölkerung und entfachte aufs Neue die Debatte um aktive Sterbehilfe.

Nun dürfen im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat Kalifornien Ärzte todkranken Menschen beim Suizid unterstützen. Bestätigen zwei Mediziner, dass der Patient nur höchstens sechs Monate zu leben hat, erhält der Erkrankte auf seinen Wunsch ein Mittel zur Selbsttötung.

Kaliforniens Gouverneur Jerry Brown ließ das Gesetz am Montag durch seine Unterschrift in Kraft treten – mit einer persönlichen Begründung: „Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn ich in anhaltenden und qualvollen Schmerzen im Sterben läge.“ Er sei aber sicher, dass die vorgesehenen Mittel ihm in diesem Fall Trost spenden würden. „Und dieses Recht würde ich anderen nicht verwehren wollen.“

Sterbehilfe in den USA

„Death-with-Dignity“, Sterben in Würde heißt das Sterbehilfegesetz in den USA. Erlaubt ist der ärztlich assistierte Freitod in sechs Bundesstaaten – neben Kalifornien, auch in Oregon in Washington, Montana, New Mexico und Vermont.

Oregon: Bereits seit 1997 ist der assistierte Suizid im US-Westküstenstaat erlaubt. Unheilbar Kranke können sich vom Arzt ein Medikament geben lassen, mit dem sie sich das Leben nehmen können. Oregon hat strenge Regeln für diesen Fall: Der betroffene Patient muss volljährig sein und in Oregon wohnen, es dürfen keine Zweifel an seiner Urteilsfähigkeit aufkommen. Zwei Ärzte müssen diagnostizieren, dass der Erkrankte weniger als sechs Monate zu leben hat. Der Patient muss seinen Wunsch auf Suizid in einem Abstand von 15 Tagen zweimal mündlich und einmal schriftlich vorbringen. Zwischen dem ersten mündlichen Antrag und der Verschreibung des Medikaments liegt eine Wartezeit von 15 Tagen. Die Regeln für Sterbehilfe in Oregon gelten weltweit als vorbildlich. Zwar ist der assistierte Suizid erlaubt, doch oft wird er verhindert: Ärzte führen viele intensive Gespräche mit den Betroffenen, es gibt Möglichkeiten der Schmerzlinderung und zur Unterbringung in Hospizen.

Washington: Als zweiter US-Bundesstaat legalisierte Washington 2009 die aktive Sterbehilfe. Das Gesetz ähnelt Oregons „Death-with-Dignity-Act“, allerdings bleibt es Medizinern in Washington untersagt, die tödlichen Dosen selbst zu verabreichen. Ärzte, die mit dem Gesetz nicht einverstanden sind, können die Rezeptausgabe verweigern.

Vermont: 2013 unterzeichnete Gouverneur Peter Shumlin ein Gesetz zur Sterbehilfe. Der Staat in New England orientierte sich dabei an den Gesetzesvorlagen aus Oregon und Washington.

Montana: Im viertgrößten US-Bundesstaat ist assistierter Suizid durch einen Gerichtsentscheid erlaubt. 2009 entschied der Surpreme Court of Montana, das der unheilbar kranke Amerikaner Robert Baxter das Recht auf einen würdigen Tod habe. Sein Arzt sei geschützt vor Strafverfolgung. Durch einen Arzt begleitetes Sterben ist somit zwar nicht von der Verfassung Montanas garantiert, aber auch nicht illegal.

New Mexico: Richterin Nan G. Nash urteilte 2014 am Second Judicial District Court in Albuquerque, dass unheilbar kranke, aber urteilsfähige Menschen, das Recht auf ärztlich assistierten Suizid haben. Mediziner könnten in bestimmten Fällen von rechtlicher Verfolgung befreit werden. Die Organisation „Alliance Defending Freedom“ stellte daraufhin einen Antrag auf Berufung, ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Gesetzeslage in Europa

Aktive Sterbehilfe ja oder nein? Über die Antwort auf diese Frage wird nicht nur in den USA, sondern auch in Europa heftig diskutiert. Hier ist die Gesetzeslage für aktive Sterbehilfe unterschiedlich, in den meisten Ländern ist sie verboten, aber einige Länder gehen sehr liberal mit diesem Thema um.

Niederlande: Das Land gilt als liberales Vorbild. Seit 2002 ist die aktive Sterbehilfe, genauso wie die Beihilfe zum Suizid, nicht strafbar, wenn der Patient freiwillig um Sterbehilfe bittet, aussichtslos krank ist und ein zweiter Mediziner den Antrag bewilligt. Ähnliches gilt auch für Demenzkranke. Bei Minderjährigen zwischen 12 und 15 Jahren müssen die Eltern der Bitte um Sterbehilfe zustimmen.

Belgien: Aktive Sterbehilfe ist unter zwei Bedingungen erlaubt: Der Patient muss zurechnungsfähig sein und seinen Wunsch freiwillig und ohne äußeren Druck formuliert haben. Zweitens muss sich der Erkrankte in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes und unerträgliches Leid besteht. Seit 2014 gibt es in Belgien für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr, somit haben auch Minderjährige das Recht auf aktive Sterbehilfe.

Luxemburg: Genauso wie in den Niederlanden und in Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen erlaubt. Eine Kontrollkommission überwacht alle Fälle von Sterbehilfe und verfasst Berichte. So starben 2013 und 2014 insgesamt 15 Patienten infolge eines Euthanasie-Eingriffs.

Schweiz: Aktive Sterbehilfe ist verboten und wird bestraft. Doch Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas bieten erkrankten Menschen Beihilfe zum Suizid an. So ist es erlaubt, anderen die Mittel zur Selbsttötung zu geben und sie zu begleiten, solange der Helfer nicht persönlich vom Tode des Patienten profitiert.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe ganz klar verboten. Legal ist aber die passive Sterbehilfe: Ärzte dürfen schwerkranke Menschen sterben lassen, indem sie lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung unterlassen oder beenden. Bisher ist auch die Beihilfe zum Suizid erlaubt, dies soll aber neu geregelt werden. Im Herbst will der Bundestag eine Regelung finden.