Der Bundestag hat wegen ausstehender Zahlungen die Rückerstattung von rund 113.000 Euro an die rechtsextreme NPD gestoppt.

Berlin. Wegen ausstehender Zahlungen hat der Bundestag die Rückerstattung von rund 113.000 Euro an die rechtsextreme NPD gestoppt. Es gehe um staatliche Parteienfinanzierung wie zum Beispiel Wahlkampfkosten, die der Partei eigentlich aus dem Vorjahr noch zustehe, sagte eine Bundestagssprecherin am Sonnabend und bestätigte einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

Da von der NPD noch eine Zahlung wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts ausstehe, verrechne der Bundestag diese mit der Rückerstattung. Nach MDR-Informationen sind die Landesparlamente aufgefordert, ihre Rückerstattungen von Wahlkampfkosten ebenfalls auf Eis zu legen. Im Dezember 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die NPD wegen des fehlerhaften Berichts für 2007 eine Strafzahlung von 1,27 Millionen Euro leisten muss.

Die Spitzenkandidatin der Grünen für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, hat unterdessen davor gewarnt, den Kampf gegen den Rechtsextremismus auf ein mögliches NPD-Verbotsverfahren zu beschränken. Zehn Prozent der Deutschen würden latent oder offen rechtsextrem denken, der Rechtsextremismus sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen, sagte Göring-Eckardt am Sonnabend bei einer Landesdelegiertenkonferenz der Grünen Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock. Sie fürchte, dass mit einem Verbotsantrag die Bereitschaft sinke, sich Rassismus, Homophobie oder Ausländerfeindlichkeit entgegenzustellen.