Es ist ein zulässiger Eingriff – eine entsprechende Gesetzesregelung wurde jetzt verabschiedet. Zuvor herrschte Verunsicherung, da ein Gericht entschied, dass die Beschneidung als Körperverletzung zu werten sei.

Berlin. Juden und Muslime befürchteten nach einem früheren Urteil des Kölner Landgerichts rechtliche Konsequenzen. Jetzt ist es klar – sie dürfen ihre Söhne auch in Zukunft in Deutschland beschneiden lassen. Nach monatelanger aufgeregter Debatte ließ der Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf passieren, wonach ein solcher Eingriff erlaubt bleibt, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Der Bundestag hatte das Gesetz erst zwei Tage zuvor auf den Weg gebracht. Das Verfahren wurde beschleunigt, um möglichst schnell Rechtssicherheit für Juden und Muslime zu schaffen.

Ein Urteil des Kölner Landgerichts hatte für Verunsicherung gesorgt: Im Mai stuften die dortigen Richter die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung ein. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen im In- und Ausland. Im Judentum und Islam ist die Beschneidung ein wichtiges religiöses Ritual.

Die Bundesregierung hatte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die rechtliche Unsicherheit zu beenden. Im Bundestag hatte am Mittwoch eine fraktionsübergreifende Mehrheit für den Gesetzesvorschlag votiert.

Die Beschneidung von Jungen bleibt demnach erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Eingriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ wird. Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Bei SPD, Linken und Grünen gibt es einige Kritiker der neuen Regelung. Sie sorgen sich um das Kindeswohl. Auch ein Bündnis von Organisationen – darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe – hält die gesetzliche Regelung für falsch und wertet dies als Rückschlag für die Kinderrechte.