Die Moskauer Justiz macht Jagd auf weitere Mitglieder von Pussy Riot. Nun sollen auch die übrigen Teilnehmer des Punkgebets gegen Kremlchef Putin vor Gericht. Indes widerspricht Russland der weltweiten Kritik - und verweist zum wiederholten Mal auf Deutschland.

Moskau. Trotz internationaler Empörung über das harte Urteil gegen drei Frauen der kremlkritischen Punkband Pussy Riot nimmt Russlands Justiz weitere Mitglieder der Skandalgruppe ins Visier. Die Behörden schrieben am Montag zwei Aktivistinnen der Band zur Fahndung aus, die ebenfalls am Punkgebet gegen Präsident Wladimir Putin in einer Moskauer Kirche teilgenommen haben sollen. Auch diesen beiden Frauen würden Gefängnisstrafen wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ drohen, teilte ein Polizeisprecher nach Angaben der Agentur Interfax mit. Am vergangenen Freitag hatte ein Gericht drei Pussy-Riot-Mitglieder zu je zwei Jahren Straflager verurteilt.

In der ersten offiziellen Stellungnahme der russischen Führung zum Urteil wies Außenminister Sergej Lawrow die andauernde Kritik am Schuldspruch als „Hysterie“ zurück. Auch zum Beispiel in Deutschland werde Gotteslästerung kompromisslos bestraft, sagte Lawrow am Montag in Helsinki. „Man sollte vor dem Ende der Berufungsverhandlung keine Schlussfolgerungen ziehen“, betonte Russlands Außenminister.

Bei einem Polizeiverhör widersprach Ex-Schachweltmeister Garri Kasparow unterdessen Vorwürfen, er habe bei seiner Festnahme am Rande des Pussy-Riot-Prozesses einen Polizisten gebissen. „Das ist doch Wahnsinn! Ich stelle gerne mein Zahnbild zur Verfügung“, sagte der Putin-Kritiker. Kasparow drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Die verurteilten Pussy-Riot-Mitglieder würden ein Gnadengesuch an Putin weiter strikt ablehnen, sagte ihr Verteidiger Nikolai Polosow. Nadeschda Tolokonnikowa (22), Maria Aljochina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (30) würden Berufung einlegen, sobald der Schuldspruch schriftlich vorliege, bekräftigte der Anwalt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung bleiben die Künstlerinnen, von denen zwei kleine Kinder haben, in Moskau in Untersuchungshaft.

Nach einem Auftritt von US-Popstar Madonna will ein Gericht in St. Petersburg bald über die Zulassung einer Klage über umgerechnet 8,4 Millionen Euro „Schmerzensgeld“ entscheiden. Gegner von Schwulen und Lesben hatten sich über die Sängerin beschwert, nachdem sie bei einem Konzert in der Touristenmetropole für die Rechte Homosexueller geworben hatte. In St. Petersburg war vor kurzem ein Gesetz gegen das öffentliche Eintreten für Homosexualität in Kraft getreten. Madonna hatte sich bei dem Auftritt auch für Pussy Riot eingesetzt. (dpa)