Die Regierung will die Gebührenordnung für Zahnärzte reformieren. Die Krankenkassen warnen vor Preissteigerungen, etwa für eine Krone um 29 Prozent.

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium will die zahnärztliche Gebührenordnung novellieren. Die Kosten von Zahnarztbehandlungen könnten dann drastisch steigen – etwa für eine Krone um 74 Euro. „Das dürfen wir doch im Interesse unserer gesetzlich Versicherten nicht einfach so hinnehmen“, sagte der Vizechef des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen, Johann-Magnus von Stackelberg, am Sonntag in Berlin. Den Zahnärzten gehen die Regierungspläne hingegen nicht weit genug. Selbst bei einem sechsprozentigen Honoraranstieg könne keine Rede davon sein, dass „eine angemessene Teilhabe (...) an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch nur annähernd sichergestellt werde", so die Zahnärzte.

Die neue Gebührenordnung soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, muss aber vorher noch von Regierung und Bundesrat beschlossen werden. Die Regeln für Deutschlands rund 66.000 Zahnärzte sollen erneuert werden, weil sie an vielen Stellen nach 23 Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Geregelt wird in der Verordnung die Bezahlung der Zahnärzte durch Privatpatienten – aber auch durch Kassenpatienten bei jenen Behandlungen, die über Standardleistungen hinausgehen.

„Die Vollkrone würde künftig rund 74 Euro mehr kosten“, warnte Krankenkassen-Vizechef Stackelberg. So eine Krone koste bisher in der Regel 256 Euro, künftig würden 330 Euro fällig. Bei einer Teleskop- oder Konuskrone drohe der Preis von bisher 276 sogar auf 513 Euro zu steigen – Mehrkosten für Patienten: 237 Euro.

SPD-Generalsekretärin Nahles kritisierte, die Neuordnung der Honorare solle den Zahnärzten ein sattes Einkommens-Plus auf Kosten der gesetzlich Versicherten bescheren. „Endlich ist klar, was die FDP unter „mitfühlendem Liberalismus“ versteht: Daniel Bahr entdeckt sein Herz für notleidende Zahnärzte.“

Laut AOK werden rund 60 Prozent des Zahnersatzes für gesetzlich Versicherte nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Schon ein Aufschlag von sechs Prozent belaste die gesetzlich Versicherten jährlich zusätzlich mit 280 Millionen Euro. Die gesetzlichen Kassen gaben für zahnärztliche Behandlung 2009 noch insgesamt rund 11,6 Milliarden Euro aus, 2010 waren es bereits ohne Gebührenreform 11,9 Milliarden.